Anwalt Joachim Steinhöfel wies im Bundestagsauschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe als Sachverständiger auf die große Bedeutung der Meinungsfreiheit „als die freiheitliche Grundordnung konstituierendes“ Grundrecht hin und kritisierte jede Einschränkung wie etwa durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als verfassungswidrigen Eingriff.
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