Ja, das kann man an der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz erkennen. Ganz klar aber auch hier gesagt, das ist nicht gleichzusetzen mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung.
Trotzdem sollte man bei Geschäften mit bilanziell überschuldeten Gesellschaften etwas mehr Vorsicht walten lassen. Das Unternehmen verkauft derzeit Eigentumswohnungen in Gohlis und wird damit möglicherweise zum Vertragspartner des Käufers einer Immobilie. Hier geht es dann immer auch um Gewährleistung für den Erwerber. Genau deshalb sehen wir solche Bilanzen immer kritisch. Hier sollten Sie sich, aus unserer redaktionellen Sicht, eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers über mindestens 5% des Kaufpreises geben lassen.
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