Der Präsident der BaFin wird künftig mehr Kompetenzen bei der Leitung und Organisation der Behörde haben. Dies sehen das überarbeitete Organisationsstatut der BaFin und die angepasste Geschäftsordnung des Direktoriums vor, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind.
Gestärkt wird das Präsidentenamt insbesondere bei der strategischen Steuerung der BaFin, aber auch in Organisations- und Haushaltsfragen. So wird Mark Branson, der sein Amt als BaFin-Präsident am 1. August 2021 antritt, alleine die Haushaltsaufstellung verantworten. Bislang musste das Direktorium über den Haushalt kollegial und einvernehmlich entscheiden. Zwar liegt die Gesamtleitung der BaFin nach wie vor beim Direktorium, die Exekutivdirektorinnen und -direktoren werden jedoch künftig von Verwaltungsthemen entlastet. Außerdem sollen die Direktoriumsmitglieder den Präsidenten stärker als bisher in strategischen Angelegenheiten beraten.
Eine weitere wesentliche Neuerung: Mit dem Inkrafttreten der angepassten Statuten unterstehen dem Präsidenten künftig direkt drei neu geschaffene Organisationseinheiten:
- Die Koordination der Fokusaufsicht und der Taskforce (KFT): Die künftige Fokusaufsicht, deren Pilot schon im Mai live gegangen ist, soll hinter die Fassade von Banken, Versicherern und Unternehmen der Wertpapierbranche schauen, deren Geschäftsmodell sehr komplex ist oder sehr innovativ erscheint. Die künftige Taskforce, die Mitte August loslegen soll, ist eine Art schnelle Eingreiftruppe, die im Bedarfsfall ausrücken und Unternehmen an Ort und Stelle prüfen soll (siehe BaFinJournal Juni 2021). Die Koordinationseinheit soll künftig beide steuern und für den Präsidenten die Fäden in der Hand halten.
- Die Data Intelligence Unit (DIU): Mit Hilfe zeitgemäßer quantitativer Analysetools sollen hier Fachleute große Datenmengen analysieren und auswerten.
- Die Transformationseinheit: Sie soll die kontinuierliche Weiterentwicklung der BaFin als integrierte Aufsicht und nationale Abwicklungsbehörde in einem dynamischen Marktumfeld sicherstellen.
Darüber hinaus sehen die neuen Organisationsstatuten stärker zentralisierte und vereinheitlichte Verwaltungsprozesse vor. Verantwortlich dafür ist der Geschäftsbereich Innere Verwaltung und Recht. Das Organisationsstatut weist ihm dazu die explizit die Rolle des Standardsetzers zu. Besonders im Fokus stehen dabei unter anderem folgende Themen: organisatorische Weiterentwicklung, Fortbildung, Rekrutierung, Haushaltsaufstellung und Aufgabenkritik.
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