Startseite Allgemeines Neue BaFin-Warnungen
Allgemeines

Neue BaFin-Warnungen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Betrugsversuch: Aufsicht warnt vor Fake-EMails einer angeblichen Wertpapier-Kommission der BaFin

Nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell per EMail von einer angeblichen Wertpapier-Kommission kontaktiert, die fälschlicherweise den Namen und das Logo der BaFin verwendet.

Die BaFin stellt klar, dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt. Bei der BaFin gibt es keine Wertpapier-Kommission. In den Fake-EMails werden Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefordert, dringend Kontakt mit der angeblichen Kommission aufzunehmen, damit angeblich in der Vergangenheit investierte Gelder ausgezahlt werden können.

Was können Sie tun?

Die BaFin bittet alle Betroffenen, derartige Angebote oder Aufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Wenn Sie Zweifel haben, können Sie sich auch an die BaFin wenden. Das Verbrauchertelefon erreichen Sie kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 (für Anrufe aus dem Ausland: +49 (0) 228 299 70 299)

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Identitätsmissbrauch zulasten der Quantumrock Capital GmbH: BaFin warnt vor Handelsplattform quova.io

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass weder die Quova Group AG noch die Quova Technologies GmbH eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Eigenen Angaben zufolge betreibt eine bzw. betreiben beide Gesellschaften gemeinschaftlich die Handelsplattform quova.io. Dort wird ein vorgeblicher Geschäftssitz in Leatherhead, Vereinigtes Königreich, genannt. Es liegen Hinweise vor, dass die Unternehmen zuvor auch eine Plattform unter der Website quova.de betrieben haben. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird wahrheitswidrig eine Verbindung zu dem von der BaFin beaufsichtigten Institut Quantumrock Capital GmbH konstruiert. Die BaFin betont, dass diese Behauptung nicht zutrifft; vielmehr handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Quantumrock Capital GmbH.

Die Inhalte der Internetpräsenz quova.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte und/oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG bzw. Wertpapierinstitutsgesetz. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++

btceu.pro: BaFin ermittelt gegen die BTC EU

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die BTC EU keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite btceu.pro rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die BTC EU unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...

Allgemeines

MABEWO AG gibt es möglicherweise Schwierigkeiten mit Lohnzahlungen an die Mitarbeiter?

Es ist uns durch Informationen von Mitarbeitern des Unternehmens MABEWO bekannt, dass...

Allgemeines

Initiative gegen Mogelpackungen scheitert – Täuschung bleibt salonfähig

Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert...

Allgemeines

Reflex

Nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – bei dem fünf...