Die Europäische Union hat eine neue Bargeldobergrenze eingeführt, die künftig Bargeldzahlungen auf maximal 10.000 Euro beschränkt. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie aus einer offiziellen Mitteilung hervorgeht.
Die Regelung tritt in drei Jahren in Kraft. Ausnahmen gelten für Transaktionen zwischen Privatpersonen, sofern keine der Parteien beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Darüber hinaus können nationale Regierungen noch niedrigere Höchstgrenzen festlegen, um spezifischen nationalen Anforderungen gerecht zu werden.
Ziel dieser Entscheidung ist es, die Transparenz bei finanziellen Transaktionen zu erhöhen und illegale Aktivitäten einzudämmen. Die EU-Mitgliedsstaaten hoffen, durch diese Maßnahmen die finanzielle Sicherheit und Integrität innerhalb der Union weiter zu stärken.
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