User berichten uns, das es verstärkt Schreiben von Anwälten geben soll in Bezug auf verkaufte LV Verträge. Hier haben diese Anwälte wohl eine neue Einnahmequelle gefunden. Tatsache ist aber (leider) auch, das hier sicherlich 90% aller Initiatoren und Berater gravierende Fehler machen.
Es ist unbedingt wichtig den Kunden (Vertragsverkäufer) darauf hinzuweisen (schriftlich), das für sein Kapital ein Totalverlustrisiko besteht. Tun Sie das nicht, freuen sich die Anwälte. den Ärger haben Sie! Nicht der Initiator. Anlegern, die ein derartiges Geschäft bereits getätigt haben und nicht auf die Verlustrisiken, die bis zu einem Totalverlust reichen können, aufmerksam gemacht wurden, steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zu. Der Anleger muss unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung bei fehlerhafter Beratung so gestellt werden, wie wenn er die Anlage bei der Gesellschaft XY nicht gezeichnet hätte. Es besteht in diesem Fall also ein Anspruch auf volle Rückabwicklung.
Leave a comment