Der Bundesrat wird in seiner nächsten Sitzung über Änderungen im Wohnungseigentumsrecht beraten, die auf eine Initiative der Bundesregierung hin vom Bundestag beschlossen wurden. Die Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die Installation von Steckersolaranlagen zu erleichtern und die Durchführung von Eigentümerversammlungen durch digitale Formate flexibler zu gestalten.
Erleichterte Installation von Steckersolaranlagen
Steckersolaranlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke, gelten künftig als privilegierte bauliche Vorhaben. Ähnlich wie bereits bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit, dem Laden von Elektrofahrzeugen, dem Einbruchsschutz oder dem Anschluss an Telekommunikationsnetze, dürfen Eigentümergemeinschaften den Einbau solcher Anlagen nicht ohne triftigen Grund verweigern. Bislang konnten Eigentümer und Eigentümerinnen die Installation eines Balkonkraftwerks nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vornehmen, was sich in der Praxis jedoch oft als hinderlich und kompliziert erwies. Mit der neuen Regelung wird dieser Prozess deutlich vereinfacht.
Zudem haben auch Mieterinnen und Mieter künftig einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu fördern und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, ihren eigenen Strom zu erzeugen.
Virtuelle Eigentümerversammlungen
Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Durchführung von Eigentümerversammlungen. Bisher war es erforderlich, dass alle Eigentümer einer rein digitalen Versammlung zustimmen. Andernfalls mussten die Treffen in Präsenz oder in hybrider Form abgehalten werden. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass Eigentümerversammlungen rein online abgehalten werden können, wenn dies von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.
Dies ermöglicht eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis für die Eigentümer, da lange Anreisen zu Versammlungen entfallen. Gleichzeitig müssen jedoch Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Teilnahme und die Ausübung der Eigentümerrechte in virtuellen Versammlungen genauso gewährleistet sind wie in Präsenztreffen.
Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen rein digital abzuhalten, ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Sollte ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst werden, müssen die Wohnungseigentümer mindestens einmal jährlich noch eine Präsenzversammlung abhalten, es sei denn, alle Beteiligten verzichten einstimmig darauf.
Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Energiewende weiter voranzutreiben und gleichzeitig die Flexibilität und Effizienz bei der Verwaltung von Wohnungseigentum zu erhöhen. Durch die erleichterte Installation von Steckersolaranlagen und die Einführung digitaler Eigentümerversammlungen wird nicht nur der Umweltschutz gestärkt, sondern auch die Zusammenarbeit in Eigentümergemeinschaften vereinfacht.
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