Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Steglitzer Kreisel hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Immobilien-Investor Adler Group seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen muss. Ein Käufer hatte 2018 eine Eigentumswohnung mit Garagenstellplatz erworben. Später versuchte die Adler Group, die Baupläne zu ändern und den Stellplatz sowie den Fahrradaufzug zu streichen. Einige Käuferinnen und Käufer akzeptierten die Änderungen, doch ein Käufer widersetzte sich und führte zu einem Rücktritt vom Vertrag.
Der Käufer zog vor Gericht und erhielt rechtliche Unterstützung. Das Landgericht Berlin entschied, dass der Vertrag nicht nachträglich geändert werden durfte und es keinen gültigen Grund für einen Rücktritt gab. Der Käufer zeigt sich erleichtert und erwartet nun die Erfüllung des Vertrags durch die Adler Group.
Die Frage, ob die Adler Group die Wohnung tatsächlich bauen wird, bleibt unklar, da das Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat und einen Großteil seiner Wohnungen verkaufen muss. Der Käufer hofft auf einen verbesserten Verbraucherschutz für Wohnungskäufer in Deutschland und möchte entweder die Wohnung nutzen oder sein Geld zurückbekommen und Schadenersatz erhalten. Bisher gibt es jedoch keinen konkreten Zeitrahmen für eine Verbesserung des Bauträgervertragsrechts seitens der Bundesregierung.
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