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Neue Lars Windhorst Pleite Flensburger Schiffbaugesellschaft mbH

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Flensburg hat am 12. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH (FSG) angeordnet. Das traditionsreiche Unternehmen, das auf den Bau von Spezialschiffen wie RoRo-Frachtern spezialisiert ist, gerät damit erneut in wirtschaftlich turbulente Gewässer.


Hintergrund: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Lars Windhorst, steht seit geraumer Zeit unter finanziellen Druck. Nachdem ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, sah sich das Insolvenzgericht veranlasst, die Vermögenssicherung nach § 21 der Insolvenzordnung (InsO) anzuordnen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde eingesetzt, um nachteilige Veränderungen des Schuldnervermögens zu verhindern und eine geordnete Abwicklung der Unternehmensgeschäfte sicherzustellen.


Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus Hamburg bestellt. Dr. Morgen ist Partner in einer renommierten Kanzlei, die auf Restrukturierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert ist. Er wird ab sofort sämtliche Verfügungen der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft überwachen.

Alle unternehmerischen Entscheidungen der FSG, einschließlich der Einziehung von Außenständen, dürfen künftig nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Möglichkeiten für eine Restrukturierung zu prüfen.


Einschränkungen für die Schuldnerin

Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies umfasst insbesondere die Einziehung offener Forderungen bei Kunden und Geschäftspartnern. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert entzogen werden und Gläubigerinteressen beeinträchtigt werden.


Verfahrensbeteiligte

Die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft wird im Insolvenzverfahren durch die Kanzlei Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG vertreten, eine international bekannte Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main. Die rechtliche Expertise der Kanzlei soll die Interessen der FSG wahren und Möglichkeiten zur Restrukturierung oder Sanierung prüfen.


Nächste Schritte im Verfahren

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine Phase der Prüfung, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin analysieren, Vermögenswerte sichern und Gespräche mit Gläubigern führen. Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für die Gläubiger und die Fortführung des Unternehmens zu finden.


Rechtsbehelfe und Fristen

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Flensburg eingereicht werden. Elektronische Rechtsbehelfe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.


Ausblick

Die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft ist seit ihrer Gründung ein wichtiger Akteur in der norddeutschen Wirtschaft und ein bedeutender Arbeitgeber in der Region. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht das Unternehmen vor einer wegweisenden Phase. Es bleibt abzuwarten, ob eine tragfähige Sanierungslösung gefunden werden kann, um die traditionsreiche Werft und ihre Arbeitsplätze zu sichern.

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