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Neue Meldepflichten: BaFin setzt aktualisierte EBA-Leitlinien um

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre überarbeiteten „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ veröffentlicht, und die deutsche Finanzaufsicht BaFin sowie die Deutsche Bundesbank werden diese ab dem 17. Oktober 2024 offiziell anwenden. Diese Neuerungen versprechen eine erhebliche Entlastung für Banken und Finanzinstitute.

Im Fokus der Leitlinien (EBA/GL/2024/04) steht die Verringerung von Korrekturmeldungen im Rahmen der Bankenaufsicht und Abwicklung. Bisher war es für Finanzinstitute verpflichtend, alle Fehler in ihren Meldungen zu berichtigen – unabhängig davon, wie gravierend oder zeitlich entfernt der Fehler war. Nun jedoch legt die EBA den Schwerpunkt auf eine pragmatischere Handhabung.

Zukünftig sind Finanzinstitute verpflichtet, fehlerhafte Daten lediglich für den aktuellen Meldestichtag sowie die vier vorangegangenen Quartale zu korrigieren. Bei monatlichen Meldungen muss eine Korrektur für mindestens sechs Monate und bis zum letzten Jahresende erfolgen. Eine weitere Neuerung betrifft die Prüfgenauigkeit für Validierungsregeln: Während bisher Beträge auf 1.000 Euro genau gerundet werden mussten, wird die Toleranzgrenze künftig auf 10.000 Euro erhöht.

Diese Anpassungen sollen den Meldeprozess für Finanzinstitute deutlich vereinfachen und die Effizienz der Aufsichtsbehörden steigern. Durch die geringere Korrekturpflicht und die höhere Rundungstoleranz wird erwartet, dass insbesondere kleinere Fehler weniger oft zu zeitaufwendigen Überarbeitungen führen. Finanzinstitute können somit ihre Ressourcen besser auf wesentliche Aufgaben fokussieren, ohne dass die Genauigkeit der Aufsicht signifikant beeinträchtigt wird.

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