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Neue Rechtsprechung zur Offenlegung von Provisionen

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Der VOTUM Verband hat in Zusammenarbeit mit dem VGF (Verband Geschlossene Fonds) und AFW (Bundesverband Finanzdienstleistung) die 2008 erstmals gemeinsam erarbeitete „Ergänzende Vermittlungsdokumentation“ überarbeitet und aktualisiert. Hintergrund des Updates ist die aktuelle Rechtsprechung zur Offenlegung der Vergütung im Vermittlungsprozess.

„Die ‚Ergänzende Vermittlungsdokumentation‘ sollte Mustercharakter haben und einen Marktstandard setzen. Wir sind überzeugt, dass dies zwischenzeitlich gelungen ist.“ so Martin Klein, Geschäftsführer des VOTUM Verbandes.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, ergänzt: „Insbesondere war es unser Anspruch, dass es durch die Beachtung der aktuellsten Rechtsprechung zu einer erheblichen Haftungsminimierung der Anwender kommt. Insofern war es nur konsequent rechtliche Weiterentwicklungen bestmöglichst einzuarbeiten.“

Zu der „Ergänzenden Vermittlungsdokumentation“ werden umfassende Erläuterungen und Anwendungshinweise mitgeliefert. Vor der Anwendung der Dokumentation wird von den Verbänden dringend empfohlen, diese intensiv zu studieren. Denn insbesondere die Frage der Offenlegung der Vergütung wird dort ausführlich behandelt. AfW und VOTUM stellen ihren Mitgliedern außerdem ergänzende Vorschläge zur Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Vermittler und dem Anleger zur Verfügung, die der Haftungsbegrenzung dienen sollen.

Quelle: Verband Votum

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