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Neue Regeln für E-Scooter: Verkehrsminister plant Änderungen

LAZERKONG (CC0), Pixabay
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E-Scooter, seit über fünf Jahren in Deutschland zugelassen, sorgen weiterhin für Kontroversen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) plant nun eine Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, um die Nutzung dieser Fahrzeuge zu regulieren und sicherer zu machen.

Geplante Änderungen:
1. Angleichung an Fahrradregeln: E-Scooter sollen künftig den Grünpfeil an Ampeln nutzen dürfen.
2. Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten: Freigabe bestimmter Gehwege und Fußgängerzonen.
3. Technische Neuerungen: Verpflichtende Blinker für Neufahrzeuge.
4. Lockerung der Überholregeln: Kein Mindestabstand mehr beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern.

Die neuen Regelungen sollen ab April 2025 schrittweise eingeführt werden, mit einer Übergangsfrist bis 2026 für die Angleichung an den Radverkehr.

Reaktionen auf die Pläne:
– Kritik: Der Fußgängerverband Fuss sieht darin eine „grobe Attacke“ auf Fußgänger.
– Der ADAC bemängelt den fehlenden Opferschutz aufgrund der nicht vorhandenen Gefährdungshaftung.
– Zustimmung: Der TÜV-Verband begrüßt die Verbesserung der Sicherheitsstandards.
– Bayerische Städte wie Nürnberg, München und Augsburg sehen die Änderungen grundsätzlich positiv, fordern aber teilweise strengere Strafen und mehr Rücksichtnahme im Verkehr.

Unfallstatistik:
2023 gab es bundesweit 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, davon 22 Todesfälle. In Bayern wurden knapp 1.250 Unfälle mit zwei Todesopfern und 146 Schwerverletzten registriert.

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und die Integration von E-Scootern in den Straßenverkehr zu verbessern. Allerdings bleiben kontroverse Diskussionen über die richtige Balance zwischen Mobilität und Sicherheit bestehen.

 

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