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Neue Regeln für Inkassounternehmen

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Inkasso, Forderungsmanagement, Zahlungsdienstleister mit diesen Namen schmücken sich verschiedene Unternehmen, die Forderungen gegenüber den (säumigen) Verbrauchern geltend machen. Verbraucher wurden in der Vergangenheit angeschrieben, eine Forderung sei noch ausstehend und bis heute keine Zahlung geleistet. Statt die Forderung genau zu bezeichnen, finden sich eher eigentümliche Benennungen, wie zum Beispiel ‚Forderungsgrund 7969607‘ oder aber der pauschale Bezug auf eine telefonische Anmeldung zu einem Dienstleistungsvertrag ‚Gewinnspiel‘. Aber nicht nur schwarze Schafe finden sich in der Inkassoszene. Sondern auch andere Inkassobüros verwenden einfach gehaltene Schreiben, setzen den Verbraucher mit massiver Wortwahl unter Druck, ohne den Grund der Forderung darzulegen.

Grundregel für jeden Verbraucher, sich an Verträge zu halten ist wichtig und pünktlich zahlen. Versäumen sie Zahlungsziele, können die Gelder auch auf andere Weise geltend gemacht werden: Inkasso.

Seit 1. November müssen die Inkassounternehmen deutlicher herausstellen, was Sie als Verbraucher nicht gezahlt haben.

 

Und zwar schon im allerersten Anschreiben…

 

  • 1. Den Namen oder Firma der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, d.h. diejenigen die gegen Sie einen Anspruch auf Zahlung geltend machen
  • 2. Einen Forderungsgrund, bei Verträgen müssen Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses genau benannt sein
  • 3. Zusätzlich geltend gemachte Zinsen müssen in einer Zinsberechnung angegeben werden, d.h. die zu verzinsende Forderung, der Zinssatz und der Zeitraum, für den die Zinsen berechnet werden
  • 4. Inkassovergütung und Inkassokosten müssen genaue Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund enthalten

In einigen Inkassoschreiben finden sich diese Informationen wieder, allerdings können Verbraucher sich oft nicht an Vertragsabschlüsse erinnern. Daher können Verbraucher auf Anfrage die ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers erfragen sowie den Namen oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist. Und zu guter Letzt auch die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses.

Unser Tipp für Sie:

Es ist vielleicht für Sie nicht unbedingt leicht, reales Inkasso von schwarzen Schafen zu trennen. Abzocker hübschen ihre Schreiben mit wohlklingenden Namen auf und verwenden ähnliche Wortwahl – von sanfter Erinnerung zu Androhung von Gerichtsverfahren und Haft. Ein Blick in unsere Vorsicht Falle hilft Ihnen, eine grobe Einschätzung vorzunehmen.

Sonst gilt für Sie – Reagieren Sie, ignorieren Sie die Schreiben nicht. Bestreiten und widersprechen Sie der Forderung und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses zu erfragen.

Quelle: VZ NDS

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