Klar das sich Sven Donhuysen irgendwann sicherloich auch aus Eigenschutz dann gegen die eine oder andere Veröffentlichung dann zur Wehr setzen muss, wenn er der Meinung ist, das dies nicht der Wahrheit entspricht was da über Ihn bzw. von ihm berichtet wrid. Sein gutes Recht, nur dann muss er natürlich aufpassen wie er dies nachweisen kann, denn alleine mit dem Hinweis „stimmt nicht“ wird er dann keine Prozesse gewinnen können, und darauf wird dann sicherlich so manche rechtliche Auseinandersetzung hinauslaufen. Manchmal sind neutrale Personen erforderlich um dann einen Vorgang auch einmal zu klären. Richter eignen sich dafür in Deutschland sehr gut. Nun haben wir, nach unserem Bericht von neuen Vorwürfen gegen Sven Donhuysen erfahren. Diese werden erhoben von einer bekannten Rechtsanwaltskanzlei aus dem Bereich des Anlegerschutzes.
Nicht ganz unerwartet kommt die Nachricht, dass die Gründungsgesellschaften der von Malte Hartwieg initiierten geschlossenen Immobilienfonds ihre Pforten schließen müssen. Diese Unternehmen standen schon seit längerem im Kreuzfeuer der Kritik von Anlegern und wurden deshalb mit Prozessen überschüttet. Das Management konnte auf der Ende Juli 2016 durchgeführten Gesellschafterversammlungen keinen Plan vorlegen, der die Anleger wirklich überzeugte.
Mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 informierten verschiedene EGI-Fonds die Anleger darüber, dass betreffend der Gesellschaften
- OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Management GmbH,
- OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Management GmbH & Co. KG,
- Euro Grundinvest Consulting GmbH,
- Euro Grundinvest Management GmbH,
https://www.anwalt.de/rechtstipps/egi-grundinvest-fonds-insolvenzanmeldung-fuer-egi-gruendungsgesellschaften_090029.html
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