Im Juli stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einem Schreiben an Mercedes-Benz drei unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware eines Diesel-Fahrzeugs fest. Eine dieser Strategien, die Abgasreinigung auf einen bestimmten Temperaturbereich begrenzt, wurde bereits als unzulässig erklärt. Eine weitere verändert die Harnstoff-Lösungszufuhr basierend auf den Fahrbedingungen. Das KBA forderte von Mercedes-Benz bis Ende Juli „geeignete Abhilfemaßnahmen“. Andernfalls drohte es mit der Möglichkeit der „Betriebsuntersagung“, was zur Stilllegung von Fahrzeugen führen könnte. Mercedes-Benz hat um eine Fristverlängerung gebeten.
Die genaue Anzahl der betroffenen Fahrzeuge ist noch nicht bekannt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das KBA-Schreiben und fordert vom Bundesverkehrsministerium die Veröffentlichung aller relevanten Abgasmessungen und Dokumente, um Besitzern betroffener Diesel-Fahrzeuge bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen.
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