Ein ganz altes Verfahren wird wohl jetzt in einem Prozess umgesetzt, dem sich Michael Turgut vor dem Landgericht Hof nun erneut stellen muss. Das andere bereits entschiedene Verfahren liegt derzeit immer noch nicht entschieden beim BGH. Es ist möglich, dass dem Widerspruch recht gegeben wird, aber auch, dass der BGH den Schuldspruch des LG Hof dann endgültig bestätigen wird.
Nun also geht es um ein Verfahren, welches eigentlich bereits im Jahre 2014 vor dem Landgericht in Hof stattfinden sollte, damals aber auf Grund anderer größerer Prozesse erst einmal nach hinten verschoben wurde. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, wie ein altes deutsches Sprichwort sagt. Worum handelt es sich bei dem neuen Prozess eigentlich? Es geht um die sogenannten MAF/Kaf Multi Advisor Fund und Kapital Advisor Fund. Diese waren damals als GbR gegründet worden, den Anlegern aber versichert worden, sie würden, wenn etwas schiefgehen würde, nur mit ihrer Einlage haften müssen. Das hatte sich im Nachhinein als falsch herausgestellt. Die GbR hatte man unserer Kenntnis nach damals deshalb gewählt, um damit die Eintragung der Anleger in öffentlich zugängliche Register zu vermeiden. Damals waren diese Register wahre Goldgruben für Anlegerschutzanwälte. Für fünf Euro gab es tausende von Adressen, die man sich ausdrucken lassen konnte.
Nun beginnt in diesem Vorgang der Prozess am 3. November 2017 vor dem Landgericht in Hof. Der Vorwurf lautet „Betrug“. Michael Turgut soll dafür gesorgt haben, dass den Anlegern die wahren Emissionskosten verschleiert werden. Statt fünf Prozent, wie von Turguts Vertretern versprochen, sollen sie über 14 Prozent betragen haben. Folge: Gleich zum Start wurden neun Prozent weniger investiert, als es die Anleger erwarteten. Das Geld soll in die Taschen Turguts und seiner Vertreter geflossen sein. Allein in diesen 76 Fällen soll ein Schaden von 493.000 Euro entstanden sein, wie man Medien entnehmen kann.
Unserer Kenntnis nach wurden zu dem Prozess auch zahlreiche Vermittler als Zeugen vorgeladen. Ob die sich nach so langer Zeit noch an Einzelheiten der Beratung erinnern können, darf sicherlich bezweifelt werden. Das ist sicherlich auch ein Problem der deutschen Justiz. Prozesse werden nicht zeitnah erledigt, sondern erst Jahre später. Dass sich da noch ein Kunde oder Vermittler vor Gericht hinstellt und sagt, „er könne sich genau erinnern“, sehen wir aus der Kenntnis anderer Prozesse nicht so.
Herr Turgut ist ein Meister der Vertriebsmathematik, was heißen soll: Kosten werden schöngerechnet. Sechs Jahre nach der Tat befragte die Hofer Justiz Kunden und Vermittler, weitere 6 Jahre später werden wieder die Betroffenen befragt. Auch wenn manche Turgut Gegner sich freuen, dass es zum Prozess kommt, es kann eines darüber nicht hinwegtäuschen: Die Zeit ist zu weit fortgeschritten, hier beweisbare Fakten zu schaffen. Denn es handelt sich nicht um eine Schlägerei, die einem in der Erinnerung haften bleibt, sondern das gesprochene Beratungsgespäch. Ein Armutszeugnis für das Landgericht Hof. Schließlich war schon seit Ende 2013 die Anklage zugelassen.