Das Landgericht Dortmund hat am 10. Februar 2017 einen Vermittler der BWF-Stiftung zur Schadensersatzzahlung in Höhe von 80.000 Euro verurteilt (Az.: 3 O 140/16). Das Gericht begründete die Entscheidung mit der nicht ordnungsgemäßen Aufklärung über das Anlagemodell als verbotenes Einlagengeschäft. Das Landgericht Dortmund wies daraufhin, dass ein Vermittler unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG eigenständig feststellen muss, dass dem Anlagemodell der BWF-Stiftung die erforderliche Erlaubnis fehlte. Über diesen Gesetzesverstoß hätten Kunden aufgeklärt werden müssen.
Die BWF-Stiftung verkaufte Gold an Anleger mit der Prämisse, das gekaufte Gold aufzubewahren und zu einem beliebigen Zeitpunkt – unabhängig vom aktuellen Goldpreis – wieder zum erworbenen Preis abzukaufen. Beamte entdeckten noch im Jahr 2015 die aufbewahrten Barren im Keller der Villa. Die Stiftung soll zu einem Großteil Goldbarren-Attrappen verkauft haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger an. Der Anordnung konnte der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT), nicht nachkommen und meldete kurzerhand die Insolvenz an. Seit dem 9. Juni 2016 läuft der Prozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung. Mehr als 6.000 Anleger sollen getäuscht worden sein und damit stehen auch 50 Mio. Euro Investitionsgelder auf dem Spiel. Den mutmaßlichen Drahtziehern der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.
Das ist so nicht korrekt. Die Prämisse war nicht, das erworbene Gold aufzubewahren, sondern vielmehr, damit im Auftrag des Anlegers Handel zu betreiben und zum vereinbarten Preis zurückzukaufen.
na ja aber wirklich viel neues gibt es scheinbar nicht
Stimmt, nur hier liest man was. Es enttäuscht mich, dass man gar nichts mehr von und über Dr. Schulte hört.
alles immer wieder spooky….sehen wir irgendwas wieder…. ?? einzige quelle wo man maaal etwas über die geschichte lesen kann ist hier bei die bewertung.
Selbst die BaFin sah in dem Modell in den ersten Jahren kein Einlagengeschäft ???