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Neues BWF Urteil-Rechtsanwalt Dr.Jan Finke

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Das Landgericht Dortmund hat am 10. Februar 2017 einen Vermittler der BWF-Stiftung zur Schadensersatzzahlung in Höhe von 80.000 Euro verurteilt (Az.: 3 O 140/16). Das Gericht begründete die Entscheidung mit der nicht ordnungsgemäßen Aufklärung über das Anlagemodell als verbotenes Einlagengeschäft. Das Landgericht Dortmund wies daraufhin, dass ein Vermittler unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG eigenständig feststellen muss, dass dem Anlagemodell der BWF-Stiftung die erforderliche Erlaubnis fehlte. Über diesen Gesetzesverstoß hätten Kunden aufgeklärt werden müssen.

Die BWF-Stiftung verkaufte Gold an Anleger mit der Prämisse, das gekaufte Gold aufzubewahren und zu einem beliebigen Zeitpunkt – unabhängig vom aktuellen Goldpreis – wieder zum erworbenen Preis abzukaufen. Beamte entdeckten noch im Jahr 2015 die aufbewahrten Barren im Keller der Villa. Die Stiftung soll zu einem Großteil Goldbarren-Attrappen verkauft haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger an. Der Anordnung konnte der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT), nicht nachkommen und meldete kurzerhand die Insolvenz an. Seit dem 9. Juni 2016 läuft der Prozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung. Mehr als 6.000 Anleger sollen getäuscht worden sein und damit stehen auch 50 Mio. Euro Investitionsgelder auf dem Spiel. Den mutmaßlichen Drahtziehern der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

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