Neues Desaster für Anleger?

Published On: Mittwoch, 27.12.2023By

Interviewer: Guten Tag, wir haben heute die Rechtsanwältin Kerstin Bontschev bei uns, um über die aktuellen Entwicklungen rund um die „One Group GmbH“ und ihre Schwierigkeiten bei der Bedienung von Namensschuldverschreibungen zu sprechen. Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen.

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag, es ist mir eine Freude, hier zu sein und über diese wichtige Angelegenheit zu sprechen.

Interviewer: Lassen Sie uns direkt einsteigen. Können Sie uns erklären, was genau bei der „One Group GmbH“ passiert ist und warum sie Schwierigkeiten bei der Bedienung von Namensschuldverschreibungen hat?

Rechtsanwältin Bontschev: Natürlich. Die „One Group GmbH“ hat bekannt gegeben, dass sie derzeit nicht in der Lage ist, Namensschuldverschreibungen aus verschiedenen Emissionen der Produktserie „ProReal“ für das vierte Quartal zu bedienen. Dies betrifft insbesondere rund 11.000 Anleger, die im Januar 2024 keine Auszahlungen für das vierte Quartal 2023 erhalten werden. Die genauen Gründe für diese Schwierigkeiten sind derzeit noch nicht vollständig bekannt, aber das Unternehmen erwähnt eine anspruchsvolle Marktsituation und die Notwendigkeit einer umfassenden Risikoanalyse ihres Portfolios.

Interviewer: Welche Auswirkungen hat dieser Ausfall der Zinsauszahlungen auf die betroffenen Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev: Der Ausfall der Zinsauszahlungen hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Anleger. Viele von ihnen hatten auf diese Einnahmen gezählt und werden nun im Januar 2024 ohne diese Mittel dastehen. Dies kann finanzielle Unsicherheit und Schwierigkeiten verursachen.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können die betroffenen Anleger unternehmen, um ihre Interessen zu schützen?

Rechtsanwältin Bontschev: In solchen Fällen ist es wichtig, dass die betroffenen Anleger rechtliche Schritte in Betracht ziehen, um ihre Interessen zu schützen. Sie können sich an einen Rechtsanwalt wenden, um ihre individuelle Situation zu besprechen und mögliche Handlungsoptionen zu prüfen. Dies kann die Einleitung von rechtlichen Schritten gegen die „One Group GmbH“ umfassen, um die Zahlung der ausstehenden Zinsen zu erzwingen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Interviewer: Gibt es noch weitere Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Anleger zu schützen?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, es gibt auch die Möglichkeit, sich an die zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu wenden, um die Situation zu melden und sicherzustellen, dass die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften überwacht wird. Dies kann dazu beitragen, ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.

Interviewer: Abschließend, welche Empfehlungen haben Sie für Anleger, die von dieser Situation betroffen sind?

Rechtsanwältin Bontschev: Meine Empfehlung für betroffene Anleger ist, sich umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre individuelle Situation zu besprechen und ihre rechtlichen Optionen zu erörtern. Es ist wichtig, ihre Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass sie angemessen entschädigt werden. Zudem sollten sie die Entwicklung der Situation genau verfolgen und sich bei Bedarf auch an die zuständigen Behörden wenden, um ihre Anliegen zu äußern.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einsichten und Ratschläge zu diesem wichtigen Thema.

Rechtsanwältin Bontschev: Vielen Dank, dass Sie mich eingeladen haben. Es war mir eine Freude, darüber zu sprechen.

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