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Neues Energielabel

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Viele Verbraucher fragen sich, auf was sie beim Kauf von Leuchten achten müssen. Bislang gab es nur für Lampen ein Energielabel, jetzt gibt es auch eines für Leuchten. Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist das Ziel des EU-Labels, den Kunden stromsparende Modelle besser sichtbar zu machen.

„Eine Lampe ist eine künstliche Lichtquelle; Beispiele sind LED- und Energiesparlampen, Halogen- oder Glühlampen“, erklärt Elke Dünnhoff, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz. Eine Leuchte hingegen ist beispielsweise eine Decken-, Wand- oder Tischleuchte, in der die Lampe als Lichtquelle montiert wird.

Das Energielabel für Leuchten enthält zwei wesentliche Informationen zur Energieeffizienz: Welche Lampe kann in der Leuchte grundsätzlich verwendet werden? Auf dem Energielabel wird für die mögliche Lampe ein Hinweis durch eine Skala von A++ bis E gegeben. Nur mit einer „Übersetzungshilfe“ findet man dann die passende Lampe. „Als grobe Faustformel gilt, dass A++ und A+ der Effizienz von LED-Lampen entsprechen, A den Energiesparlampen, B und C Halogenlampen und D und E Glühlampen“, erläutert die Expertin.

Die zweite Information ist: Mit welcher Lampe wird die Leuchte verkauft? „In manchen Leuchten sind zum Beispiel LED-Lampen aufgrund ihrer hohen Lebensdauer von 15 bis 25 Jahren fest montiert und können nicht ausgetauscht werden“, weiß Dünnhoff. In diesem Fall wird das Energielabel durch die zusätzliche Angabe „LED“ und einem erläuternden Text ergänzt.

Die Verbraucherzentrale rät beim Leuchtenkauf grundsätzlich auf die Einsatzmöglichkeit effizienter Lampen wie LED- oder Energiesparlampen zu achten. Gegenüber Glühlampen benötigen sie 80 bis 90 Prozent weniger Strom. Die höheren Anschaffungskosten von Sparlampen rentieren sich schon nach kurzer Zeit.

Quelle VZ RP

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