Die Bundesregierung hat am 6. November 2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Wohnungsbau in Deutschland vereinfachen und günstiger machen soll. Das sogenannte Gebäudetyp-E-Gesetz zielt darauf ab, gesetzlich nicht zwingende Komfortstandards flexibler handhaben zu können. Fachleute schätzen, dass so jährlich über 8 Milliarden Euro an Baukosten eingespart werden könnten.
Ziel des Gesetzes: Einfaches und kosteneffizientes Bauen
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont die Relevanz des Gesetzes:
„Bauen in Deutschland ist zu teuer. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz wollen wir innovatives und unbürokratisches Bauen fördern. Es geht um Wahlfreiheit beim Wohnkomfort, nicht um Kompromisse bei der Sicherheit. Damit schaffen wir einen echten Bau-Booster.“
Kernpunkte des Gebäudetyp-E-Gesetzes
Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen im Bauvertragsrecht vor:
Erleichterte Abweichung von Komfortstandards:
Reine Komfortstandards, wie die Anzahl von Steckdosen oder Schallschutzanforderungen, sollen nur noch dann vertraglich bindend sein, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung gelten diese Standards nicht mehr automatisch.
Förderung innovativer und kostengünstiger Bauweisen:
Die Nutzung neuer, nachhaltiger und kostengünstiger Baustoffe und Bauweisen wird erleichtert. Technische Normen, die solche Innovationen bisher erschwerten, sollen künftig nicht automatisch Vertragsbestandteil sein.
Flexiblere Anwendung anerkannter Regeln der Technik:
Unternehmer können künftig einfacher von den „anerkannten Regeln der Technik“ abweichen, wenn sie den Bauherrn rechtzeitig darüber informieren und die Sicherheit sowie Eignung des Gebäudes gewährleistet bleiben.
Begleitmaterialien und Unterstützung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat ergänzend eine Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E entwickelt, die Vertragsparteien bei der Umsetzung unterstützen soll.
Hintergrund und Ausblick
Das Gesetz soll den Neubau von Wohnungen beschleunigen, Bürokratie abbauen und Bauprojekte finanziell entlasten. Damit reagiert die Bundesregierung auf die steigenden Baukosten und den akuten Wohnungsmangel.
Weitere Informationen sowie der vollständige Gesetzentwurf sind auf der Website des Bundesministeriums der Justiz abrufbar: www.bmj.de.
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