Der durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 21.10.2009, Geschäftsnummer 1 Gs 3651/09, angeordnete und durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 22.07.2011, Aktenzeichen 5 KLs 731 Js 8191/2009, aufrechterhaltene dingliche Arrest in das Vermögen des Angeklagten Helmut Kiener hat seit dem 30.07.2014 keine Gültigkeit mehr. Der durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 04.11.2009, Geschäftsnummer 1 Gs 3832/09, angeordnete und durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 22.07.2011, Aktenzeichen 5 KLs 731 Js 8191/2009, aufrechterhaltene dingliche Arrest in das Vermögen des Drittbeteiligten Sascha Quirin hat seit dem 30.07.2014 keine Gültigkeit mehr. Diese Mitteilung erfolgt in Ergänzung bisheriger Mitteilungen im Rahmen der Sicherung von Vermögenswerten zugunsten der durch die Straftaten Verletzten (§ 111i StPO).
gez. Dr. Kostuch, Richter am Landgericht Az 5 KLs 731 Js 8191/09
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