Ab 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche melderechtliche Vorschriften für alle Bürger geben: Das Bundesmeldegesetz tritt dann in Kraft. Es wird die jetzigen Ländergesetze ersetzen. Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stärken, gelten künftig strengere Regeln bei Auskünften aus dem Melderegister. So sind Auskünfte zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels nur noch dann zulässig, wenn die betroffene Person einer solchen Datenübermittlung zugestimmt hat. Bürger können ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen.Werden Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt, muss nach den Vorgaben des Melderechtsgesetzes auch der Zweck der Anfrage angegeben werden. Außerdem darf die Auskunft nur für diesen Zweck verwendet werden. Danach sind diese Daten zu löschen. Darüber hinaus wird die Meldepflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen abgeschafft und die Hotelmeldepflicht vereinfacht.
Bundesmeldegesetz II: Vermieter muss Einzug bestätigen
Vor zehn Jahren abgeschafft, hält sie ab dem 1. November 2015 wieder Einzug: die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter. Vermieter müssen dann wieder bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitwirken und dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen entweder schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss Namen und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.
Versäumen Vermieter diese Pflicht, kann ihnen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro drohen.
Die Meldebescheinigung soll helfen, Scheinanmeldungen und damit häufig verbundene Kriminalität zu unterbinden.
der Vermieter kann mit dem neuen Gesetz erstmals wieder sicher sein, dass er weiß, wer in seiner Immobilie angemeldet ist. Bisher konnte sich doch Hinz und Kunz anmelden under Vermieter merkte es nicht mal.
Genau das wage ich zu bezweifeln (s.o.).
ich denke aber schon, dass die getürkten An- und Abmeldungen dadurch weniger werden.
Auch mit dieser Pflicht wird es weiterhin Scheinanmeldungen geben. Denn ohne eine Bescheinigung darf die Ummeldung nicht versagt werden. Es ist gehüpft wie gesprungen. Es wurde vor Jahren nicht ohne Grund abgeschafft. Dass es nun wieder eingeführt wird, ist ein kläglicher Versuch, den Scheinanmeldungen Herr zu werden.
wurde auch Zeit, dass diese MItwirkung der Mieter undn Vermieter wieder eingeführt wurde. SOnst kann sich doch jeder überall ohne jegliche Kontrolle anmelden. Mißbrauch ist da Tür und Tor geöffnet.
Die Bescheinigung des Vermieters vorzulegen, sehe ich als massiven Eingriff in meine Privatsphäre an. Allerdings kann die Ummeldung nicht versagt werden, wenn man sich weigert, so eine Bescheinigung vorzulegen (vll kann man es auch gar nicht, weil man nicht gemietet hat). Denn: Wenn man sich (deswegen) nicht ummeldet bzw. nicht ummelden kann, wird man sanktioniert. Daher werde ich es darauf ankommen lassen: Entweder bestätigt mir die Meldebehörde schriftlich, dass ich versucht habe, mich umzumelden, ich aber meine Pflicht zur Ummeldung aber aufgrund der fehlenden Bescheinigung des Vermieters nicht nachkommen konnte. Oder sie nimmt die Ummeldung vor… Genau darauf wird es hinauslaufen. Also sagt NEIN! Wenn die Bürger weiterhin Ja und Amen zu diesem Überwachungswahn sagt, der übrigens u.a. §3a BDSG (Datenvermeidung und Datensparsamkeit) untergräbt, müssen wir uns nicht wundern, wenn weitere Eingriffe in unser Privatleben vorgenommen werden. Der Zwang, bei einem Reisepass Fingerabdrücke abgeben zu müssen, ist nur ein Beispiel. Wer sagt uns, dass diese nicht irgendwann dem Bundeskriminalamt zur Verbrechensbekämpfung zur Verfügung gestellt werden?! Die Gesundheitskarte (eGK) ist ein weiteres Beispiel. Ich sage STOPP dem Datenwahn!
Am besten noch sofort in allen Punkten widersprechen.
Alters und Ehejubiläum kann man frei lassen, wer es will.
Den Rest würde ich abknicken.