Mehr Flexibilität bei der Namenswahl: In seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.
Doppelnamen als Familiennamen erlaubt
Bisher durfte nur ein Ehepartner den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzufügen. Nach dem neuen Namensrecht ist dies nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann dabei auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.
Kindernamen nach Ehescheidung
Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle einer Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, bei dem es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu ein langwieriges Verwaltungsverfahren erforderlich.
Spezialregelungen für nationale Minderheiten
Des Weiteren enthält das Gesetz Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten, wie den Dänen und Sorben, und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.
Wie es weitergeht
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, steht nun die Verkündung bevor. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.
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