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Neues Rückmeldeverfahren für NRW-Soforthilfe 2020 gestartet

jorono (CC0), Pixabay
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Am 29. Oktober 2024 startet in Nordrhein-Westfalen ein neues Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020. Diese Maßnahme betrifft ausschließlich diejenigen, deren Förderverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ab diesem Datum werden die betroffenen Soforthilfe-Empfänger per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben. Wer das Rückmeldeverfahren bereits vollständig durchlaufen hat, ist von dieser neuen Aufforderung ausgenommen.

Hintergrund für das neue Verfahren ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 17. März 2023. Das Gericht hatte das bisherige Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 als rechtswidrig eingestuft, dabei aber auch klargestellt, dass das Land Nordrhein-Westfalen berechtigt ist, die Höhe der ausgezahlten Soforthilfe endgültig festzusetzen und nicht zweckgemäß verwendete Mittel zurückzufordern. Damit reagiert das Land auf die gerichtlichen Vorgaben und sorgt für eine genaue Abrechnung der Soforthilfe-Mittel. Die Maßnahme dient nicht zuletzt der Rechenschaft gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und erfüllt Anforderungen des europäischen Beihilferechts.

Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium hat das neue Verfahren in Zusammenarbeit mit den fünf Bezirksregierungen entwickelt. Adressiert werden jene Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe, die bisher noch keine Rückmeldung abgegeben haben oder deren Fall bislang nicht durch einen Schlussbescheid abgeschlossen wurde. Dies umfasst auch Empfänger, die zwar ihren Liquiditätsengpass angegeben, jedoch zu viel erhaltene Mittel nicht vollständig zurückgezahlt haben.

Im Rahmen des neuen Verfahrens müssen die Betroffenen nachweisen, dass die Soforthilfe im vorgesehenen Zeitraum von drei Monaten im Frühjahr 2020 zur Bewältigung pandemiebedingter Liquiditätsengpässe verwendet wurde. Für die Rückmeldung stehen den Empfängern drei Optionen zur Verfügung: Neben einer präzisen taggenauen Berechnung, wie sie das OVG NRW vorgeschlagen hat, bietet das Land ein vereinfachtes Verfahren mit monatlicher Saldierung an.

Die Frist für die Rückmeldung endet am 26. Februar 2025. Nach Eingang der Rückmeldungen werden Schlussbescheide ausgestellt. Empfänger, die zu viel Soforthilfe erhalten haben, müssen die Differenz innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Bescheids zurückzahlen. Falls sich Soforthilfe-Empfänger nicht zurückmelden, wird die gesamte erhaltene Fördersumme zur Rückzahlung fällig.

Weitere Informationen zum neuen Rückmeldeverfahren und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) stellt das Wirtschaftsministerium auf seiner Webseite unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zur Verfügung.

Hintergrund zur NRW-Soforthilfe 2020

Mit der NRW-Soforthilfe 2020 startete das größte Corona-Hilfsprogramm in Nordrhein-Westfalen. Rund 430.000 Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen erhielten Zuschüsse in Höhe von insgesamt über 4,5 Milliarden Euro. Ziel war es, durch einen einmaligen Zuschuss die wirtschaftliche Existenz der Empfänger zu sichern, indem akute Liquiditätsengpässe und laufende Betriebskosten in den ersten Monaten der Pandemie überbrückt wurden.

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