Das „Luxleaks“-Berufungsverfahren um die Enthüllungen fragwürdiger Steuerdeals internationaler Konzerne mit Luxemburger Finanzbehörden beginnt heute in Luxemburg. Zwei von drei Angeklagten und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil des Bezirksgerichts Luxemburg von Ende Juni Berufung eingelegt. Der Hauptangeklagte war wegen Diebstahls und Verrats von Geschäftsgeheimnissen zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung und 1.500 Euro Geldbuße verurteilt worden.
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