Es könnte eng werden im Prozess um die Betrügereien der Kapitalanlagefirma S & K vor dem Landgericht. Gestern musste die bereits seit vergangener Woche erkrankte Ergänzungsrichterin aus dem Verfahren genommen werden. Es habe keine Möglichkeit bestanden, die schon über die Osterferien ausgeschöpfte Unterbrechungsfrist von drei Wochen noch weiter zu verlängern, teilte der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik den Prozessbeteiligten mit. Erst hatte es so ausgesehen, als könnte die Frist um sechs Wochen verlängert werden. Das erwies sich schließlich aber als falsch. Die Richter und Staatsanwälte stellten mit Blick in die Strafprozessordnung fest, dass die Möglichkeit einer Verlängerung zwar im Fall der Erkrankung eines erkennenden Richters bei Prozessen mit bereits mehr als zehn Verhandlungstagen besteht. Im vorliegenden Fall geht es aber um eine Ergänzungsrichterin. Die Folge: Es geht im S & K-Verfahren ohne die Richterin mit jetzt nur noch einem Ergänzungsrichter weiter. Am Horizont steht deshalb ein besonders grauenvolles Szenario: Das Platzen des bisherigen Prozesses.
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/S-K-Prozess-verliert-eine-Richterin;art675,1969777
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