Das Landesgericht Innsbruck hat einer einstweiligen Verfügung gegen Ingeborg Benko, die Mutter von Rene Benko, stattgegeben. Die Entscheidung wurde auf Antrag des Masseverwalters im Konkursverfahren über das persönliche Vermögen von Rene Benko getroffen.
Konkret bedeutet die einstweilige Verfügung, dass Ingeborg Benko ihre Stifterrechte in der Laura Privatstiftung (Innsbruck) und der Ingbe-Stiftung (Vaduz, Liechtenstein) nicht mehr in Abstimmung mit Dritten, insbesondere mit ihrem Sohn Rene Benko, ausüben darf. Die Verfügung tritt sofort in Kraft, kann jedoch von Ingeborg Benko angefochten werden.
Der zweite Teil der Klage, der darauf abzielt, die Stifterrechte dem Insolvenz- bzw. Masseverwalter zu übertragen, wird im Hauptverfahren entschieden. Dieses Verfahren könnte sich über mehrere Jahre hinziehen.
Trotz der einstweiligen Verfügung hat der Masseverwalter vorerst keinen direkten Zugriff auf den Stiftungszweck, der in der Versorgung von Angehörigen besteht. Obwohl Rene Benko nicht als Begünstigter der Stiftungen aufgeführt ist, vermuten die Anwälte, dass er indirekt über seine Mutter davon profitiert.
Die Anwälte argumentieren, dass Rene Benko weisungsbefugt gegenüber seiner Mutter ist und diese Weisungsbefugnis nun auf den Masseverwalter übergegangen sei. Dieser Punkt wird jedoch erst nach Abschluss des Hauptverfahrens entschieden.
Bis dahin bleiben die Stiftungen quasi „eingefroren“, was jedoch nicht bedeutet, dass die Begünstigten – und mutmaßlich auch Rene Benko selbst – in der Zwischenzeit nicht weiterhin von den Stiftungen profitieren können. In der Laura Privatstiftung sollen Vermögenswerte im dreistelligen Millionenbereich vorhanden sein.
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