Die BaFin hat am 12. Oktober 2017 eine Geldbuße in Höhe von 115.000 Euro zulasten der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft hatte der Öffentlichkeit den Konzernhalbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Bei der Entscheidung über die Höhe der Geldbuße hatte die BaFin nach allgemeinen Zumessungserwägungen zu berücksichtigen, dass im Verstoßzeitraum teilweise noch eine frühere Fassung des WpHG galt, die einen milderen Bußgeldrahmen vorsah.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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