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ChristopherPluta (CC0), Pixabay
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China ist dem UN-Vertrag über den Waffenhandel (ATT) beigetreten. Dies teilte am Montag der chinesische Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York, Zhang Jun, mit. Die Unterzeichnung des Abkommens demonstriere Chinas Entschlossenheit, die multilaterale Rüstungskontrolle zu unterstützen, erklärte der Diplomat.

Die Führung in Peking hatte bereits im Juni den Beitritt zum ATT-Abkommen angekündigt. Die Vereinbarung von 2014 hatte erstmals internationale Standards für den Handel mit konventionellen Waffen geschaffen. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, ihre internationalen Waffenlieferungen zu protokollieren. Auch dürfen sie keine Waffen liefern, die für Menschenrechtsverletzungen benutzt werden könnten.

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Der Oberste US-Gerichtshof hat Strafen gegen Wahlleute gebilligt, die bei einer Präsidentschaftswahl entgegen dem Wählervotum dem siegreichen Kandidaten ihre Stimme verweigern. Der Supreme Court in Washington urteilte gestern, die Bundesstaaten hätten das Recht zu Strafen gegen solche „untreuen Wahlleute“. Sie dürften nicht das Votum von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern ins Gegenteil verkehren.

Der Gerichtshof befasste sich in dem Urteil mit einer Besonderheit des US-Wahlrechts: In den USA wählen Bürgerinnen und Bürger den Präsidenten nicht direkt, sondern indirekt über ein Kollegium aus Männern und Frauen („Electoral College“). Dieses Kollegium aus 538 Personen ist es letztlich, das den Präsidenten wählt. In diesem Gremium hat jeder Staat so viele Vertreter, wie er Abgeordnete und Senatoren im Bundesparlament hat.

Die US-Verfassung schreibt den Wahlleuten zwar nicht vor, entsprechend dem Wahlausgang in ihrem jeweiligen Bundesstaat abzustimmen. In der US-Geschichte hat sich das aber so durchgesetzt – und viele Bundesstaaten verpflichten die Wahlleute dazu. 15 Bundesstaaten haben Strafen gegen Wahlleute verankert, die gegen das Wählervotum verstoßen.

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Die New Yorker Justiz hat ein Strafverfahren gegen eine Frau eingeleitet, die mit einem Notruf mit falschen Anschuldigungen gegen einen Afroamerikaner für Empörung gesorgt hatte. Amy Cooper wurde für den 14. Oktober vor Gericht vorgeladen, wie Oberstaatsanwalt Cyrus Vance gestern mitteilte. Ihr werden Falschangaben gegenüber der Polizei zur Last gelegt. Das kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

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