Der US-Fahrdienstvermittler Uber kann seine Geschäfte in London weiterhin ausüben: Ein Gericht der britischen Hauptstadt urteilte heute, Uber sei „trotz Mängeln in der Vergangenheit“ geeignet, in London Fahrdienste anzubieten. Die Aufsichtsbehörde Transport of London hatte Uber die Lizenz im November verweigert, das Unternehmen konnte aber bis zur Urteilsverkündung weitermachen.
Transport of London hatte im November kritisiert, bei Uber sei ein „Muster des Versagens“ festzustellen: So hätten Fahrten mit Fahrern ohne Führerschein, mit entlassenen oder nicht genehmigten Fahrern stattgefunden. Das habe die Sicherheit der Fahrgäste und den Versicherungsschutz gefährdet.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagt die Lufthansa wegen nicht erstatteter Flugtickets. Auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer, Kundinnen und Kunden über ihre Rechte aufzuklären und Ticketpreise zu erstatten, hatte das Unternehmen nicht reagiert.
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90 Gebiete in Deutschland haben nach neuesten Erkenntnissen günstige geologische Voraussetzungen für ein Atommüllendlager. Der jahrzehntelang umstrittene Salzstock Gorleben in Niedersachsen ist nicht darunter. Das geht aus dem heute veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hervor.
Eine Vorfestlegung auf einen Standort ist damit aber noch längst nicht verbunden. In den kommenden Monaten und Jahren werden die möglichen Standorte nach und nach weiter eingegrenzt, indem weitere Kriterien – etwa die Bevölkerungsdichte – berücksichtigt werden.
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