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padrinan (CC0), Pixabay
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Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten und damit auch aus Österreich unterliegen ab morgen in Bayern einer Coronavirus-Testpflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise müssen sie beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergebnis vorlegen, hat gestern das bayrische Kabinett in München beschlossen.

Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können aber auch Coronavirus-Tests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf aber maximal 48 Stunden alt sein.

„Der Urlaub darf nicht zum Risiko werden. Die Sicherheit steht an erster Stelle. Dazu führt Bayern eine Testpflicht für Reiserückkehrer ein“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) laut Mitteilung. Söder befindet sich seit Wochenbeginn wegen eines nachgewiesenen CoV-Falls in seinem Kabinett selbst in Quarantäne. „Reisen in Risikogebiete sollten am besten überhaupt nicht stattfinden. So bleiben alle besser geschützt.“

Darüber hinaus gilt für Einreisende aus Risikogebieten weiterhin eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine geeignete Unterkunft begeben und sich dort für zehn Tage isolieren. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.

Ausnahmeregeln bestehen nach Angaben der Staatskanzlei nur für systemkritische Tätigkeiten bestimmter Berufsgruppen etwa in den Bereichen Pflege und öffentliche Sicherheit. Unabhängig davon sind alle, also auch ausländische Pflegekräfte, verpflichtet, sich zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen zu lassen.

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Das tschechische Abgeordnetenhaus hat gestern einer von der Regierung gewünschten Verlängerung des geltenden Notstands zugestimmt. Das berichtete der öffentlich-rechtliche TV-Nachrichtensender CT24 am Abend. Für den Antrag der vom liberal-populistischen Ministerpräsidenten Andrej Babis geführten Minderheitsregierung stimmten 55 der 104 anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Andernfalls wäre der wegen der Pandemie verhängte Notstand heute ausgelaufen.

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In Lettland sollen künftig Hotels zur Unterbringung von Menschen genutzt werden, die wegen einer CoV-Erkrankung bzw. als enge Kontaktperson in Quarantäne müssen.

Auf Beschluss der Regierung in Riga von gestern wird der Staat 80 Prozent der Kosten für die Selbstisolierung von Privatpersonen in aufnahmebereiten Hotels übernehmen – mit einem Betrag von maximal 35 Euro pro Tag und für eine Quarantänedauer von zwei Wochen. Mit der freiwilligen Maßnahme sollen in dem baltischen EU-Land die Infektionen im häuslichen Umfeld reduziert werden.

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Frankreich hat eine Lockerung seiner vor zwei Tagen wegen einer neuen CoV-Variante beschlossenen Reisebeschränkungen mit Großbritannien angekündigt. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Britinnen und Briten und Staatsangehörige anderer Länder mit einem Wohnsitz in der EU sollen ab heute wieder von Großbritannien nach Frankreich reisen dürfen, teilte das Büro des Ministerpräsidenten gestern mit.

Alle Einreisenden müssten einen negativen CoV-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden sei und auch die neue Variante des Coronavirus nachweisen könne. Zahlreiche Länder hatten in den vergangenen Tagen ihre Verkehrsverbindungen zu Großbritannien unterbrochen. Zuvor war dort eine neue Variante des Coronavirus entdeckt worden, die möglicherweise ansteckender ist. Die EU-Kommission sprach sich gestern dennoch gegen strikte Grenzschließungen zu Großbritannien aus.

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