1. Einleitung:
Non-Fungible-Token (NFT) haben in den letzten Jahren großes Interesse geweckt, trotz eines Markteinbruchs 2022. Ihre technische Einzigartigkeit macht sie für vielfältige Anwendungen relevant.
2. Technische Grundlagen von NFT:
NFT basieren auf der Distributed-Ledger-Technology (DLT), hauptsächlich auf Blockchains. Sie sind durch ihre technische Eigenschaft einzigartig und nicht austauschbar. Die Hauptstandards für NFT sind ERC-721 und ERC-1155, basierend auf der Ethereum-Blockchain.
3. Anwendungsfelder:
Zu den bekanntesten NFT-Anwendungen gehören digitale Kunst und „Collectibles“ (digitale Sammlerstücke). Sie finden auch Verwendung im Gaming und im Metaverse.
4. Aufsichtspraxis:
Die BaFin behandelt NFT ähnlich wie fungible Token und hat Auslegungsschreiben dazu veröffentlicht. NFT werden technisch und nicht nach ihren Rechten und Inhalten definiert.
5. Wertpapierklassifizierung:
Bisher sind der BaFin keine NFT als Wertpapier bekannt. Es ist jedoch möglich, dass bestimmte NFT in der Zukunft als Wertpapier klassifiziert werden könnten.
6. Vermögensanlagen und Erlaubnispflichten:
Die Einordnung von NFT als Vermögensanlage ist unter bestimmten Umständen möglich. Die Erlaubnispflicht eines NFT hängt von seiner Nutzung und den mit ihm verbundenen Rechten ab.
7. Geldwäscherisiken:
NFT können für Geldwäsche genutzt werden und teilen die Geldwäscherisiken anderer Kryptowerte.
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