Der Bundestag hat am Donnerstag einen Vorstoß des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) abgelehnt, der alle Bürger und Bürgerinnen automatisch zu Organspendern und Organspenderinnen gemacht hätte. Organspenden bleiben in Deutschland somit weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
Ein radikaler Neustart hätte es werden sollen. Jens Spahn schlug eine „doppelte Widerspruchslösung“ bei Organspenden vor. Diese hätte vorgesehen, dass jeder, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat, potenzieller Organspender ist. Der Bedarf ist groß, schließlich warten in Deutschland derzeit über 9.000 Patienten und Patientinnen auf ein Spenderorgan. Demgegenüber stehen gerade einmal 932 Personen, die vergangenes Jahr nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten.
„Es gibt keine Verfügung des Staates über den Körper, sondern eine Verpflichtung, sich zu entscheiden“, verteidigte Spahn seinen Entwurf vor Kritikern und Kritikerinnen. Doch sein Vorstoß wurde mit 379 zu 292 Stimmen abgelehnt. Stattdessen beschlossen die Abgeordneten einen gemeinsamen Entwurf der Grünen und Linken, der eine moderatere Reform vorsieht.
In diesem heißt es: „Bei allen Maßnahmen zur Erhöhung der Organspenden nach dem Tod muss diese als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten werden, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf.“ Bürger und Bürgerinnen sollen daher in Zukunft lediglich stärker zu einer konkreten Entscheidung über Organspenden bewegt werden und sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen.
In einer aktuellen Umfrage zu dem Thema unter den Bürgern haben sich dagegen 61% der Befragten für die von Jens Spahn eingebrachte Widerspruchslösung ausgesprochen. Wie weit ist der Bundestag eigentlich von dem Willen der Bürger entrückt? Nicht nur in dieser wichtigen Frage?
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