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Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin explodiert förmlich: JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG

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Es ist eine „Schreckensbilanz“ für die Investoren der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, die in diese unternehmerische Beteiligung investiert sind, denn der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditistin explodiert auf das über 25-fache des Vorjahres. Ein Ergebnis, mit dem Peter Jäderberg sicherlich nicht zufrieden sein kann und wird.JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist Emittentin der Vermögensanlage JC Indian Sandalwood 5. Hierbei erfolgt die Vermögensanlage des Anlegers in Form eines nachrangigen, partiarischen Beteiligungsdarlehens. Darlehensnehmerin ist die Gesellschaft. Die Gesellschaft ist einziger Limited Partner der JC Indian Sandalwood 5 LLP (Objektgesellschaft) mit Sitz in Perth, Australien, und stattet diese mit Eigenkapital aus, dass sie über die Beteiligungsdarlehen von den Anlegern einwirbt. Die Objektgesellschaft investiert sodann in Indische Sandelholz-Plantagen in Australien, und zwar in dem sie Anteile (Units) an verschiedenen sogenannten Unit Trusts (Treuhandvermögen australischen Rechts) erwirbt, über die jeweils eine Indische Sandelholz-Plantage treuhänderisch für die jeweiligen Anteilsinhaber (Unit Holder) gepachtet und bewirtschaftet wird.

Die Plantagen wurden bzw. werden von unserem erfahrenen, börsennotierten australischen Asset-Partner der Quintis Ltd. (Quintis – vormals: TFS) und ihren Tochterunternehmen angepflanzt. Quintis ist auch mit der laufenden Plantagenbewirtschaftung beauftragt. Nach der Ernte werden die Indischen Sandelholzbäume von Quintis in diverse Öl- und Holzprodukte verarbeitet und auf verschiedenen, weltweiten Absatzmärkten verkauft.

II. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß Monatsbericht Juli 2017 des Bundeswirtschaftsministeriums1 setzte die deutsche Wirtschaft auch im zweiten Vierteljahr 2017 ihren Aufschwung fort. Die Erzeugung im Produzierenden Gewerbe stieg im April erneut an und übertraf das gute Ergebnis des ersten Quartals. Die Beschäftigung nimmt weiter schwungvoll zu. In nahezu allen Wirtschaftsbereichen werden neue Stellen geschaffen. Nachfrageseitig wird die wirtschaftliche Dynamik zuletzt vor allem von den Investitionen getragen, aber auch die privaten und staatlichen Konsumausgaben stützen weiterhin das Wachstum der deutschen Wirtschaft. Die leichte weltwirtschaftliche Belebung unterstützt die Exportentwicklung und liefert bei schwächer zunehmenden Importen zusätzliche Wachstumsimpulse.

Die Aussichten für die Weltwirtschaft haben sich insgesamt etwas aufgehellt. Die weltweite Industrieproduktion ist weiter aufwärtsgerichtet, was vor allem auf die Schwellenländer zurückgeht. Die Konjunkturerwartungen für den Euroraum haben sich zuletzt etwas aufgehellt. Trotz eines schwachen ersten Quartals 2017 dürfte das Bruttoinlandsprodukt in den USA im laufenden Jahr stärker zunehmen als im Vorjahr. Das Wirtschaftswachstum in Japan bleibt moderat. Von den Schwellenländern verzeichnete China zuletzt wieder ein konstantes Wachstum, mit den anziehenden Rohstoffpreisen dürften auch Russland und Brasilien ihre Rezessionen verlassen und in diesem Jahr ein positives Wirtschaftswachstum erzielen.

1 Quelle: Monatsbericht Juli 2017 des Bundeswirtschaftsministeriums (http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Schlaglichterder-Wirtschaftspolitik/2017/07/onlinemagazin-schlaglichter-07-17. html?cms_textld=589690&cms_artld=589698)

Insgesamt wird daher das Wachstum der Weltwirtschaft in diesem Jahr etwas höher ausfallen als im Vorjahr. Die OECD etwa erwartet in ihrer Prognose vom Juni ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,5 %, wobei die Prognose seit Jahresbeginn etwas angehoben wurde.

Neben der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung einzelner Staaten und Regionen beeinflussen unter anderem die Entwicklung der Nachfrage nach indischem Sandelholz die wirtschaftliche Entwicklung der JC Indian Sandalwood 5 im besonderen Maße.

Die durch unseren Asset-Partner Quintis geschätzte weltweite Nachfrage nach Indischem Sandelholz von ungefähr 28.000 Tonnen pro Jahr entspricht einem Marktvolumen von USD 3 Mrd., wovon heute mehr als 86 % der Nachfrage auf traditionelle Verwendungszwecke entfällt. Für die weltweite Nachfrage nach Indischem Sandelholz in den nächsten 10 Jahren wird ein Marktwachstum insgesamt um ca. 50 % auf rund 45.000 Tonnen pro Jahr angenommen.

Dabei wird die derzeitige Nachfrage überwiegend gar nicht oder, wenn doch, durch Fälschungen sowie aus Raubbau (und somit illegalen Quellen) bedient, denn die legale Produktion in Indien liegt aktuell bei rund 200 Tonnen pro Jahr und dessen Ausfuhr ist streng sanktioniert.

Weltweit einzig unserem Asset-Partner Quintis ist es gelungen, Indisches Sandelholz nachhaltig in kommerziell relevanter Größenordnung und in pharmazeutischer Qualität im Plantagenbetrieb im tropischen Norden Australiens anzubauen. Die diesjährige Ernte von Quintis betrug rund 140 Tonnen Kernholz des Indischen Sandelholzes2 und lag damit unter den Ernteergebnissen des Vorjahres. Dies lag zum einen an einer geringeren zu erntenden Fläche von insgesamt rd. 81 ha (Vorjahr: rd. 99 ha) und zum anderen an einer geringeren Ausbeute als ursprünglich prognostiziert.

Durch langjährige Lieferverträge mit Großabnehmern sind Teile der Quintis-Ernten bereits verkauft. Hierzu zählen langfristige Lieferverträge mit Young Living (USA) und Lush (Europa).Aufgrund der im Laufe der Zeit seit 1999 zunehmenden Plantagengrößen erwartet Quintis bis zum Geschäftsjahr 2025 eine deutliche Erhöhung der Erntemengen und hierdurch einen Marktanteil von rd. 75 % am Weltmarkt, was einer monopolähnlichen Position gleichkommt, insbesondere in den margenträchtigen Absatzmärkten (wie Pharma). Diese Zahlen sind Ergebnis einer umfassenden Marktstudie der international anerkannte Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 01.07.2016 bis zum 30.06.2017.

Der gesetzlich vorgeschriebene Fortführungs-Verkaufsprospekt JC Indian Sandalwood 5 wurde am 30.05.2017 durch die BaFin gebilligt und anschließend veröffentlicht.

In der Zeit bis zum 30.06.2017 wurden Beteiligungsdarlehen in Höhe von insgesamt 6.820.000 € eingeworben. Hiervon wurden bis zum Abschlussstichtag 5.667.190,78 € in die JC Indian Sandalwood 5 LLP investiert. Diese wiederum hat mit diesen Mitteln im Geschäftsjahr 2016/2017 für AUD 4.200.421 insgesamt 1.416.650 Units am Eagle Park Tree Trust und für AUD 3.861.172 insgesamt 2.128.000 Units am Howie Tree Trust erworben.

2 Quelle: Quintis Annual Report FY 2016 – Directors‘ report Seite 9 (https://quintis.com.au/media/1739/annual-report­2017.pdf)

Bei der Plantage Eagle Park handelt es sich um eine in der Nähe der Ortschaft Katherine, Northern Territory, Australien, gelegene Indische Sandelholz-Plantage, die bereits in 2012 bepflanzt wurde. Der Anschaffungspreis pro Unit betrug durchschnittlich AUD 2,965. Bei der Plantage Howie handelt es sich ebenfalls um eine in der Nähe der Ortschaft Katherine, Northern Territory, Australien, gelegene Indische Sandelholz-Plantage, die in 2016 bepflanzt wurde. Der Anschaffungspreis pro Unit betrug durchschnittlich AUD 1,815.

Einhergehend mit dem positiven Kapitaleinwerbeverlauf, sind die hiervon abhängigen Vergütungen für Vermittlung und Konzeption entsprechend höher ausgefallen.

Die bisherige Geschäftsentwicklung wird als günstig beurteilt.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat, bedingt durch ihr Geschäftsmodell, noch keine Erlöse erzielt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 853.386,90 € im abgelaufenen Geschäftsjahr setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den Vermittlungsprovisionen an die Jäderberg & Cie. GmbH in Höhe von 536.360 €, den Zinsaufwendungen für die Beteiligungsdarlehen in Höhe von 163.046,91 €, der Konzeptionsvergütungen in Höhe von 100.662,50 € an die Jäderberg & Cie. GmbH, der Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 20.460 €, der Bestandsprovisionen an die Jäderberg & Cie. GmbH in Höhe von 16.356,21 €, den Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 10.375 € sowie der Haftungsvergütung für die Komplementärin in Höhe von 2.000 E. Maßgebliche Kennzahlen für die Steuerung des Unternehmens sind der Cashflow sowie die Kennzahlen zur Asset-Unterlegung (siehe Fortführungs-Prospekt vom 26.05.2017 Seiten 74 und 75)

Finanzlage

Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlung der langfristigen partiarischen Darlehen dominiert. Somit hat sich die Liquidität stichtagsbezogen zum 30.06.2017 gegenüber dem Vorjahr um 486 T€ verbessert. Von den Liquiditätsmitteln sind 5.667 T€ in Anteile an der JC Indian Sandalwood 5 LLP angelegt, die bilanziell unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. Die gewährten Darlehensmittel werden auch zur Bedienung der an die Anleger während der Investitionsphase zu zahlenden laufenden Zinsen verwendet. Die Zahlungsfähigkeit der JC Indian Sandalwood 5 war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.

Vermögenslage

Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erfordert nur in wesentlichem Umfang Investitionen in das Finanzanlagevermögen. Die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile des Kommanditisten betragen 888 T€. Dennoch liegt keine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der JC Indian Sandalwood 5 für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den aktuellen Prognoserechnungen entwickeln wird.

III. Vergütungsbericht im Sinne des §24 (1) VermAnlG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Gesamtvergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 1 VermAnlG in Höhe von 675.838,81 € aufgewendet. Die Vergütungen erhielten insgesamt zwei Begünstigte. Die Gesamtvergütungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

Art fix/variabel Betrag
(in €)
Begünstigter
Haftungsvergütung fix 2.000,00 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführungsvergütung variabel (mit fester Mindest-vergütung*) 20.460,00 Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH
Vermittlungsprovisionen variabel 536.360,00 Jäderberg & Cie. GmbH
Bestandsprovisionen variabel 16.356,31 Jäderberg & Cie. GmbH
Konzeptionsvergütungen variabel 100.662,50 Jäderberg & Cie. GmbH
Gesamtsumme 675.838,81

* Die Komplementärin Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH erhält ab dem Geschäftsjahr 2015/2016 eine jährliche Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 0,3 % des Betrages der der Emittentin insgesamt von Anlegern zum Ende des Geschäftsjahres ausgereichten Beteiligungsdarlehen und des ihr sonst gewährten Nachrangkapitals, mindestens jedoch in Höhe von 15.000 E. Der Mindestbetrag erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2016/2017 um jeweils 3 % gegenüber dem Vorjahr.

Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Vergütungen im Sinne des § 24 (1) Nr. 2 VermAnlG wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gezahlt und sind konzeptionsgemäß auch nicht vorgesehen.

IV. Nachtragsbericht

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes belaufen sich die der Gesellschaft gewährten Beteiligungsdarlehen auf insgesamt 9.235.000 € (Stand: 31.01.2018). Die JC Indian Sandalwood 5 LLP in Perth, Australien, wurde in diesem Zeitraum mit einem Eigenkapital in Höhe von 7.927.532,79 € (Stand: 31.01.2018) ausgestattet. Hiervon wurden insgesamt 1.679.150 Units an dem Eagle Park Tree Trust in Northern Territory, Australien, sowie 3.182.000 am NT 2016 Tree Trust ebenfalls in Northern Territory, Australien, bis zum 31.01.2018 erworben.

Das Management von Quintis hat am 20. Januar 2018 das insolvenzrechtliche Verfahren der Voluntary Administration nach australischem Recht eingeleitet und die Herren Richard Tucker, Scott Langdon und John Bumbak von der australischen Beratungsfirma KordaMentha als Voluntary Administrators (freiwillige Administratoren) bestellt. Ferner wurden am 23. Januar 2018 von besicherten Anleihegläubigern von Quintis die Herren Jason Preston, Shaun Frasor and Robert Bauer von der Firma McGrathNicol als Receiver bestellt, die die Verwaltung des Sicherungsvermögens übernommen haben.

Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen geht die Gesellschaft davon aus, dass die Verhandlungen über eine Restrukturierung und Rekapitalisierung von Quintis im Rahmen der Voluntary Administration gemeinsam mit der Mehrheit der Anleihegläubiger (BlackRock) und den Receiver fortgeführt werden.

Die Indischen Sandelholz-Plantagen, in welche die Gesellschaft bereits investiert hat und weiter zu investieren beabsichtigt, entwickeln sich positiv. Quintis hat Ende 2017 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss von Quintis für das Geschäftsjahr 2016/17 eine generelle Anpassung (Reduzierung) der Prognoseannahmen hinsichtlich des erwarteten biologischen Ertrags der Quintis-Plantagen vorgenommen. Entsprechend der von Quintis vorgenommenen Anpassung der Prognoseparameter wurde für die Zwecke der Prognoserechnung der Emittentin entsprechende Abschläge auf den erwarteten biologischen Ertrag der Plantagen und damit die Erlöse vorgenommen.

Mit Ausnahme der Einleitung der Voluntary Administration und der Bestellung der Receiver durch die besicherten Anleihegläubiger (vgl. die obigen Ausführungen) waren außergewöhnliche Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr bisher nicht zu verzeichnen.

V. Prognosebericht

Bei der Plantage Eagle Park handelt es sich um eine bereits in 2012 angelegte Plantage mit einer Gesamtgröße von 107,73 ha und 55.624 Indischen Sandelholz-Bäumen. Die JC Indian Sandalwood 5 LLP hält hieran zum 31.01.2018 einen Anteil von 19,88 %. Dies entspricht ca. 21 ha oder rd. 11.058 Bäumen.

Bei der Plantage NT2016 handelt es sich um eine in 2016 angelegte Plantage mit einer Gesamtgröße von 287,56 ha und 148.751 gepflanzten Indischen Sandelholz-Bäumen. Die JC Indian Sandalwood 5 LLP hält hieran zum 31.01.2018 einen Anteil von rd. 15,85 %. Dies entspricht ca. 45 ha oder rd. 19.458 Bäumen.

Wir gehen davon aus, im laufenden Geschäftsjahr 2017/2018 einen positiven Cashflow zu generieren und noch weitere 765.000 € an Beteiligungsdarlehen einzuwerben, um hierdurch unser Plantageninvestment und damit die Asset-Unterlegung entsprechend zu erhöhen. Im Rahmen der gegenwärtigen Kapitaleinwerbungsphase erwarten wir für das kommende Jahr ein negatives Jahresergebnis von rd. 721 T€.

Im weiteren Verlauf des aktuellen Geschäftsjahrs wird der Fortgang und evtl. ein Abschluss der Bemühungen und Verhandlungen zur Rekapitalisierung, Restrukturierung bzw. Übernahme von Quintis durch potentielle Investoren erwartet. Sollte eine Einigung/Rekapitalisierung im Rahmen der Voluntary Administration nicht erreicht werden, so würde dies voraussichtlich eine insolvenzrechtliche Liquidation von Quintis zur Folge haben. In diesem Falle können sich sowohl Auswirkungen auf das Plantagenmanagement als auch auf den Inhalt und den Bestand der mit Unternehmen der Quintis Group geschlossenen Verträge und vertraglichen Rechte ergeben. Wegen der sich hieraus ergebenden Risiken wird auf die Ausführungen unter den Punkten „Vertragserfüllungsrisiken“ und „Abhängigkeit von Quintis, und Fehlen eigener Expertise, Risiko des Ausfalls von Quintis“, „Managementrisken“, „Schlüsselpersonenrisiko“ und „Risiken aus grenzüberschreitender Investitionstätigkeit und ausländischen Rechtsordnungen“ im Abschnitt C. Wesentliche Risiken auf S. 46f, 49 des Fortführungs-Verkaufsprospekts verwiesen.

VI. Chancen- und Risikobericht

Die Marktaussichten sind durch ein zunehmend geringer werdendes Angebot an wild wachsendem Indischen Sandelholz geprägt. Indisches Sandelholz und Indisches Sandelholz-Öl sind insbesondere in Indien und China seit Jahrhunderten traditionell und kulturell verwurzelte Handelsgüter. Bereits hieraus ergibt sich voraussichtlich ein zunehmender Nachfrageüberhang. Hinzu kommen die Erschließung neuer Absatzmärkte insbesondere auf dem Sektor der dermatologischen Heilmittel in der westlichen Welt sowie die geplante Ausweitung auf margenträchtige, verschreibungspflichtige Pharmazeutika.

Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsbetriebs hängt von einer Reihe von Einflussfaktoren, wie z.B. Land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken, Marktrisiken, Kapitalaufbringungsrisiken oder Kosten- und Liquiditätsrisiken ab. Diese sowie weitere bislang nicht erkennbare Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert eintreten und sich in ihrer negativen Wirkung wechselseitig verstärken.

Land- und forstwirtschaftliche sowie klimatische Risiken

Die Bepflanzung der Plantagen und das Wachstum der Indischen Sandelholz-Bäume und damit auch der Ernteertrag hängen in hohem Maße von den allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen sowie klimatischen Bedingungen (z. B. Bodenqualität, Wasserversorgung, Temperaturen etc.) ab. Es besteht das Risiko, dass sich die allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen und/oder klimatischen Bedingungen bezüglich der Plantagen als weniger geeignet für den Anbau von Indischem Sandelholz erweisen als prognostiziert, oder dass sich diese Bedingungen – z.B. infolge des Klimawandels – verschlechtern. Dies kann zu einer Verzögerung der Ernte, zu einem geringeren Ernteertrag und zu schlechterer Quantität und Qualität des geernteten Indischen Sandelholzes und der daraus verarbeiteten Produkte, insbesondere des Indischen Sandelholz-Öls führen. All dies kann sich entsprechend negativ auf das Plantageninvestment auswirken und für den Darlehensgeber zu geringeren und/oder späteren Rückflüssen aus der Vermögensanlage führen.

Marktrisiken

Die zukünftig für Indisches Sandelholz und Indische Sandelholz-Produkte erzielbaren Verkaufspreise haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis des Plantageninvestments und die Entwicklung der Vermögensanlage. Die erzielbaren Preise hängen wiederum maßgeblich von den zukünftigen Marktentwicklungen, insbesondere der Entwicklung von Angebot und Nachfrage ab. Diese werden von vielen Faktoren, wie z.B. der Preisdynamik der verschiedenen Absatzmärkte, der Wettbewerbssituation, der Produktqualität, der globalen Verfügbarkeit natürlichen Sandelholzes, der Verfügbarkeit und dem Preis von Substituten und nicht zuletzt dem Geschmack der Verbraucher beeinflusst. Das Auftreten neuer Wettbewerber kann zu einem höheren Angebot an Sandelholz und einem steigenden Wettbewerbsdruck führen, der sich nachteilig auf die Preissituation auswirken kann. Weitere Einflussfaktoren sind beispielsweise die allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie das Bestehen etwaiger Handelsbarrieren oder sonstiger handelspolitischer Beschränkungen, die den Zugang zu Absatzmärkten erschweren oder unmöglich machen können. Es besteht das Risiko, dass sich die Marktverhältnisse für Indisches Sandelholz rückläufig oder negativ entwickeln, und dass die erwarteten Preise für Sandelholz-Produkte nicht erzielt werden können. Dies würde sich negativ auf das Ergebnis des Plantageninvestments und für den Anleger negativ auf die Höhe der aus der Vermögensanlage erzielbaren Rückflüsse auswirken.

Kapitalaufbringungsrisiken

Es besteht das Risiko, dass es der Gesellschaft JC Indian Sandalwood 5 nicht gelingt, Beteiligungsdarlehen im geplanten Umfang und/oder mit der geplanten Geschwindigkeit oder im geplanten Platzierungszeitraum aufzunehmen. Ebenfalls ist denkbar, dass von Anlegern zugesagte Darlehensbeträge nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise eingezahlt werden oder von bestehenden Widerrufsrechten Gebrauch gemacht wird. Dies kann dazu führen, dass das Beteiligungsunternehmen in entsprechend geringerem Umfang und/oder später von der JC Indian Sandalwood 5 mit Eigenkapital ausgestattet wird und Plantagenanteile nicht im geplanten Umfang und/oder erst zu späteren Zeitpunkten und/oder zu höheren Preisen als geplant erwerben kann. Da ein Teil der Kosten Fixkosten sind, hätte ein geringerer Umfang der Vermögensanlagen ferner eine höhere relative Kostenbelastung zur Folge. All dies kann sich negativ auf das Plantageninvestment und das Ergebnis der Vermögensanlage des Darlehensgebers auswirken und zur Folge haben, dass Zins- und/oder Rückzahlungen an den Anleger nicht zum vorgesehenen Termin, nur teilweise oder gar nicht erfolgen.

Kosten- und Liquiditätsrisiken

Kostensteigerungen in Bezug auf die Ernte, den Transport, die Verarbeitung und Vermarktung des Sandelholzes oder die Steigerung sonstiger Kosten und das Auftreten unvorhergesehener Ausgaben der JC Indian Sandalwood 5, der JC Indian Sandalwood 5 LLP würden einen negativen Effekt auf das Ergebnis des Plantageninvestments und damit auch auf die Höhe und die Zeitpunkte der Auszahlungen an den Anleger haben.

Es besteht ferner das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die JC Indian Sandalwood 5 auch ihren weiteren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Entsprechende Risiken bestehen z.B., sollte es den Gesellschaften nicht wie vorgesehen gelingen, die für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu generieren. Es besteht insbesondere das Risiko, dass die zu diesem Zweck beabsichtigte Veräußerung von Plantagenanteilen durch die Objektgesellschaft nicht, nicht im erforderlichen Umfang, nicht zu den gewünschten Terminen und/oder nicht zu den prognostizierten Bedingungen gelingt. In diesem Fall bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen würde, z.B. zu zusätzlichen Zinsaufwendungen für etwa aufgenommenes Fremdkapital.

Gelingt es nicht, eine etwaige Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den jeweiligen Schuldner, zu einer vorzeitigen Verwertung der Plantagenanteile und letztlich zur Insolvenz der Emittentin und/oder der Objektgesellschaft führen. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Plantageninvestments auswirken und kann zu einem teilweisen oder Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken in unserem Fortführungs-Verkaufsprospekt.

Durch die im Nachtrags- und Prognosebericht getroffenen Feststellungen verteilt sich das Investitionsrisiko auf mehrere Plantagen. Dies entspricht der festgelegten Strategie der Gesellschaft.

Aufgrund eines regelmäßigen Reportings durch den Bewirtschafter Quintis und regelmäßige Plantagenbesuche (mindestens 2x jährlich) seitens der Geschäftsführung ist eine laufende Information und Kontrolle über die Entwicklung der Plantagen gewährleistet.

VII. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen verwendeten Finanzinstrumenten zählen ausschließlich Anteile an der australischen JC Indian Sandalwood 5 LLP, Guthaben bei Kreditinstituten und der Gesellschaft gewährte Darlehen in Form von nachrangigen Beteiligungsdarlehen.

VIII. Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

IX. Erklärung der Geschäftsführung

Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

Hamburg, 23. März 2018

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH

vertreten durch ihren Geschäftsführer Peter Jäderberg

Bilanz zum 30. Juni 2017

Aktiva

Stand am 30.6.2017 Stand am 30.6.2016
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.667.190,78 84.000,00
B. Umlaufvermögen
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 518.281,91 32.435,10
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 887.541,81 34.154,91
7.073.014,50 150.590,01

Passiva

Stand am 30.6.2017 Stand am 30.6.2016
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,00
II. Kapitalanteil der Kommanditistin
1. Kapitalkonto 3.000,00 3.000,00
2. Verlustvortragskonto -890.541,81 -37.154,91
-887.541,81 -34.154,91
III. Nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 887.541,81 34.154,91
0,00 0,00
0,00 0,00
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 24.265,02 34.652,52
24.265,02 34.652,52
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65.701,31 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 6.983.048,17 115.937,49
– davon aus Steuern: € 43.429,64 (Vorjahr: T€ 0) – 7.048.749,48 115.937,49
7.073.014,50 150.590,01

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017

2015/2016
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -690.339,99 -33.239,40
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -163.046,91 -1.583,34
3. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -853.386,90 -34.822,74
4. Verteilung auf Verlustvortragskonto der Kommanditistin 853.386,90 34.822,74
5. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang zum Jahresabschluss per 30. Juni 2017

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 30. Juni 2017 wurde nach den Vorschriften des HGB für Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der §§ 23 ff VermAnlG aufgestellt. Dabei wurden gemäß Art. 75 Abs. 1 EGHGB die handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) erstmalig angewendet. Hieraus ergaben sich sowohl in der Bilanz zum 30. Juni 2017 als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016/2017 keine nennenswerten Bilanzierungs-, Bewertungs- oder Ausweisänderungen der verschiedenen Posten im Vorjahresvergleich. Der Anhang bezieht sich auf den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Hamburg unter HRA 118112 eingetragen.

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Bewertungs- und Gliederungsvorschriften werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des HGB angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen solche für Vermittlungsprovisionen 8.880,00 €, Jahresabschluss und Prüfung 8.330,00 €, Buchführungskosten 3.000,00 € und für Konzeptionsvergütungen 1.665,00 €.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt 7.048.749,48 € (Vorjahr: 115.937,49 €). Darauf entfallen Verbindlichkeiten mit einer:

Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (kurzfristig): 228.749,48 € (Vorjahr: 437,49 €).

Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren (mittelfristig): 0 € (Vorjahr: 0 €)

Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (langfristig): 6.820.000 € (Vorjahr: 115.500 €). Hierbei handelt es sich ausschließlich um die nachrangigen Beteiligungsdarlehen.

Sonstige Angaben

Die JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG ist Emittentin einer Vermögensanlage im Sinne des § 1 (2) Nr. 3 VermAnlG.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden für Abschlussprüfungsleistungen Honorare in Höhe von 8.330,00 € aufgewendet.

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr 2016/2017 durch die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH, Hamburg, (Stammkapital: 25.000,00 €). Diese wird vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Peter Jäderberg, Kaufmann, Hamburg.

Die Komplementärin erhielt vertragsgemäß eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von 2.000 E. Ferner erhielt die Komplementärin für ihre Geschäftsführungstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr vertragsgemäß eine Vergütung in Höhe von 20.460 E.

Die JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG ist als einziger Limited Partner (= Kommanditist) zu 100 % an der JC Indian Sandalwood 5 LLP (Partnership No. L2015009) mit Sitz in Perth, Australien, beteiligt. Der Jahresfehlbetrag der JC Indian Sandalwood 5 LLP beträgt für das Geschäftsjahr 2016/2017 AUD 161.088 und wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dies entspricht einem Betrag von 108.499 € (bei einem Devisenkassamittelkurs von 1:1,4847 per 30.06.2017). Das Eigenkapital (Partners‘ Funds) der JC Indian Sandalwood 5 LLP beläuft sich zum 30.06.2017 gemäß australischer Rechnungslegungsvorschriften auf AUD 12.831.034. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 8.642.173 E. Die JC Indian Sandalwood 5 LLP hält Anteile an der Indischen Sandelholz-Plantage Eagle Park in Form von Units am Eagle Park Tree Trust (Sondervermögen nach australischem Recht) und an der NT 2016-Plantage in Form von Units am NT 2016 Tree Trust. Es handelt sich hierbei zum Abschlussstichtag um insgesamt 3.544.650 Units an beiden Plantagen. Zur Finanzierung der Anschaffungskosten der Units in Höhe von insgesamt AUD 8.061.593 wurde die JC Indian Sandalwood 5 LLP von der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG mit entsprechendem Eigenkapital in Höhe von umgerechnet insgesamt 5.667.190,78 € ausgestattet.

Die JC Indian Sandalwood 5 LLP unterliegt der australischen corporate income tax (CIT).

Der Jahresfehlbetrag der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG wurde auf dem Ergebniskonto des Gesellschafters erfasst.

Berichtsjahr
Jahresfehlbetrag 853.386,90 €
./. Belastung auf den Ergebniskonten 853.386,90 €
= Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 €

Nachtragsbericht

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Anhangs belaufen sich die der Gesellschaft gewährten Beteiligungsdarlehen auf insgesamt 9.235.000 € (Stand: 31.01.2018). Die JC Indian Sandalwood 5 LLP in Perth, Australien, wurde in diesem Zeitraum mit einem Eigenkapital in Höhe von 7.927.532,79 € (Stand: 31.01.2018) ausgestattet. Hiervon wurden insgesamt 1.679.150 Units an dem Eagle Park Tree Trust in Northern Territory, Australien, sowie 3.182.000 am NT 2016 Tree Trust ebenfalls in Northern Territory, Australien, bis zum 31.01.2018 erworben.

Das Management von Quintis hat am 20. Januar 2018 das insolvenzrechtliche Verfahren der Voluntary Administration nach australischem Recht eingeleitet und die Herren Richard Tucker, Scott Langdon und John Bumbak von der australischen Beratungsfirma KordaMentha als Voluntary Administrators (freiwillige Administratoren) bestellt. Ferner wurden am 23. Januar 2018 von besicherten Anleihegläubigern von Quintis die Herren Jason Preston, Shaun Frasor and Robert Bauer von der Firma McGrathNicol als Receiver bestellt, die die Verwaltung des Sicherungsvermögens übernommen haben. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen geht die Gesellschaft davon aus, dass die Verhandlungen über eine Restrukturierung und Rekapitalisierung von Quintis im Rahmen der Voluntary Administration gemeinsam mit der Mehrheit der Anleihegläubiger (BlackRock) und den Receiver fortgeführt werden.

Die Indischen Sandelholz-Plantagen, in welche die Gesellschaft bereits investiert hat und weiter zu investieren beabsichtigt, entwickeln sich positiv. Quintis hat Ende 2017 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss von Quintis für das Geschäftsjahr 2016/17 eine generelle Anpassung (Reduzierung) der Prognoseannahmen hinsichtlich des erwarteten biologischen Ertrags der Quintis-Plantagen vorgenommen. Entsprechend der von Quintis vorgenommenen Anpassung der Prognoseparameter wurde für die Zwecke der Prognoserechnung der Emittentin entsprechende Abschläge auf den erwarteten biologischen Ertrag der Plantagen und damit die Erlöse vorgenommen.

Mit Ausnahme der Einleitung der Voluntary Administration und der Bestellung der Receiver durch die besicherten Anleihegläubiger (vgl. die obigen Ausführungen) waren außergewöhnliche Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr bisher nicht zu verzeichnen.

 

Hamburg, 23. März 2018

Jäderberg & Cie. Investment Verwaltungs-GmbH

vertreten durch ihren Geschäftsführer Peter Jäderberg

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016/2017

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1.7.2016 Zugang Abgang Stand am 30.6.2017
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 84.000,00 5.583.190,78 0,00 5.667.190,78
Summe Anlagevermögen 84.000,00 5.583.190,78 0,00 5.667.190,78
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.7.2016 Zugang Abgang Stand am 30.6.2017
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 0,00 0,00 0,00 0,00
Restbuchwerte
Stand am 30.6.2017 Stand am 30.6.2016
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.667.190,78 84.000,00
Summe Anlagevermögen 5.667.190,78 84.000,00

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2017 der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg, den folgenden uneingeschränkten

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der JC Indian Sandalwood 5 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 den gesetzlichen Vorschriften. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, den 26. März 2018

Roser GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Bischoff, Wirtschaftsprüferin

Faust, Wirtschaftsprüfer

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