Es ist immer die gleiche Frage die man stellen muss „wer hat hier Geld verloren und wer hat hier Geld verdient?“. Die Antwort dann ist allerdings auch immer die gleiche Antwort. Zahlen tun immer die Anleger. Natürlich jammert auch der Initiator dann mit, denn der verliert ja eine tolle Einnahmequelle, aber ob das einen Anleger dann „traurig stimmt?“
Schifffahrtsgesellschaft Conmar Cape mbH & Co. KG
Jork
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 3.889.170,41 | 4.346.487,36 |
I. Sachanlagen | 3.889.170,41 | 4.346.487,36 |
B. Umlaufvermögen | 48.723,39 | 112.567,89 |
I. Vorräte | 33.516,57 | 25.567,51 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 15.153,65 | 87.000,38 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 53,17 | 0,00 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 10.208,33 | 19.446,90 |
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 2.902.571,36 | 1.942.897,11 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 6.850.673,49 | 6.421.399,26 |
Passiva |
||
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
B. Einlagen stiller Gesellschafter | 25.000,00 | 25.000,00 |
C. Rückstellungen | 66.770,00 | 197.980,00 |
D. Verbindlichkeiten | 6.725.222,39 | 6.169.473,95 |
E. Rechnungsabgrenzungsposten | 33.681,10 | 28.945,31 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 6.850.673,49 | 6.421.399,26 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 der Schifffahrtsgesellschaft Conmar Cape mbH & Co. KG, Jork, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 264 a HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.
Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft abgesehen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).
Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu Fortführungswerten bilanziert, da die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die Gesellschaft in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (positive Fortbestehensprognose).
Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden linear abgeschrieben.
Der Wert des Schiffsvermögens wird anhand seines langfristigen Ertragswerts (long term asset value – LTAV) beurteilt. Der LTAV basiert auf einer Prognoserechnung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Schiffes.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Erlöse für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Stille Beteiligung und die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt gemäß § 256a HGB bei den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Forderungen mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie die Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Liegt der Kurs der Fremdwährungsverbindlichkeit am Abschlussstichtag unter dem Kurs am vorangegangenen Abschlussstichtag, jedoch über dem Kurs am Entstehungstag, so wird der Stichtagskurs angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.
Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.
Eigenkapital
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
2015 EUR |
2014 EUR |
|
I. Kapitalanteile von Kommanditisten | 475.000,00 | 475.000,00 |
II. Verlustvortrag | -2.417.897,11 | -1.967.558,83 |
III. Jahresfehlbetrag | -959.674,25 | -450.338,28 |
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter | ||
Verlustanteil der Kommanditisten | 2.902.571,36 | 1.942.897,11 |
Summe | 0,00 | 0,00 |
Das Kommanditkapital beträgt zusammen EUR 475.000,00 (Vorjahr: EUR 475.000,00) und ist in voller Höhe eingezahlt.
Rückstellungen
Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt:
Verbindlichkeiten | Gesamt TEUR |
unter 1 Jahr TEUR |
1 bis 5 Jahre TEUR |
über 5 Jahre TEUR |
Summe | 6.725 | 659 | 1.644 | 4.422 |
(6.169) | (1.047) | (1.474) | (3.648) |
Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesdenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Darlehen in Höhe von EUR 6.316.671,25 (Vorjahr: EUR 5.490.903,48) sind wie folgt besichert:
erstrangige Schiffshypothek zugunsten der Bank,
Abtretung sämtlicher auf Zahlung von Geld gerichteter Ansprüche aus abgeschlossenen und abzuschließenden Charter-, Fracht- und Poolverträgen,
Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den üblicherweise abzuschließenden Versicherungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
Bewertungseinheit
Das zum 31. Dezember 2015 mit der Restvaluta von EUR 5.566.671,25
(USD 6.065.445,00) bestehende variabel verzinsliche Bankdarlehen ist in Höhe von
USD 2.000.000,00 durch einen Zinssatzswap gegen Zinsänderungsrisiken gesichert. Die Gesellschaft bildet insoweit eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB (Micro Hedge). Die Regelungen zur Bildung von Bewertungseinheiten zur kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden (Einfrierungsmethode), werden angewandt. Sowohl das Darlehen als auch Zinssatzswap haben identische Zinszahlungstermine. Der Zinssatzswap hat noch eine Laufzeit bis zum 29. September 2017, während der Tilgungsplan des Darlehens noch bis zum 30. Dezember 2021 reicht. Während aus dem Darlehen variable – vom 3-Monats-Libor abhängige – (zzgl. Fixer Marge) Zinszahlungsverpflichtungen entstehen, erhält die Gesellschaft aus dem Zinssatzswap einen dem 3-Monats-Libor entsprechenden variablen Betrag, der auch für die Zahlung der Gesellschaft aus dem Darlehen wertbestimmend ist. Im Gegenzug zahlt die Gesellschaft aus dem Zinssatzswap einen über die Laufzeit fixen Betrag von 1,00 %. Zusammen betrachtet weisen das Darlehen und der Zinssatzswap somit bezüglich einer Höhe von USD 2.000.000,00 bis zum 29. September 2017 eine fixe Verzinsung von 1,00 % zzgl. Marge auf. Zum Bilanzstichtag hat der Zinssatzswap einen rechnerisch positiven Marktwert in Höhe von EUR 2.599,04, der aufgrund der vorliegenden Bewertungseinheit nicht bilanziert wird.
Angaben zu der Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgt durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH:
Herrn Marc Buchholz, Schiffahrtskaufmann, Hamburg, und
Herrn Peter Bartels, Schiffsmakler, Hollern-Twielenfleth.
Komplementärin
Persönlich haftende Gesellschafterin der Schifffahrtsgesellschaft Conmar Cape mbH & Co. KG ist die Conmar Cape Verwaltungsgesellschaft mbH, Jork, mit einem Stammkapital von EUR 26.000,00.
Jork, den 13. Mai 2016
gez. Marc Buchholz, Geschäftsführer
gez. Peter Bartels, Geschäftsführer
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