Ja dies muss man sicherlich einmal an dieser Stelle aussprechen, denn hier hat man scheinbar noch nicht verstanden, dass es derzeit um Investments von Anlegern geht, die in Gefahr sind. Da darf man nicht tricksen in solchen Situationen, da muss man sich knallhart ohne Rücksicht auf dubiose Anwälte und Investoren auf die Seite der Anleger stellen.
Da kann man nicht zum Eigenschutz krude Rettungsvorschläge machen, denn klar dürfte doch sein, dass die betroffenen Investoren, die man für das Projekt Poppy Popcorn Automaten und Balooony gewonnen hat, auch den Vertrieb in die Haftung nehmen werden.
Das scheint der GF des Unternehmens moneyworks GmbH verstanden zu haben, denn er bastelt mit dem Verursacher der ganzen Malaise und dessen Rechtsanwalt ein zwielichtiges Rettungskonzept. Getreu dem Motto, wem ich helfe, der verklagt mich nicht.
Wird nicht funktionieren Herr Markus van de Weyer. Im Gegenteil, dieses Handeln wird meiner Erfahrung nach, Ihre Situation deutlich verschlimmern, denn man wird Ihnen hier möglicherweise „Vertuschung“ vorwerfen, denn es dürfte auch klar sein, dass Sie die aktuelle Situation der Unternehmen von Herrn Hebe schon seit geraumer Zeit kennen.
Mal ehrlich, Herr Markus van de Weyer, warum sind Sie nicht direkt zur Staatsanwaltschaft gelaufen und haben Strafanzeige erstattet? Das wäre Ihre verdammte Pflicht gewesen. Da kann man auch nicht eine Minute drüber diskutieren.
Nun haben sich auch bei uns in der Redaktion Anleger, die Ihre Kunden sind, gemeldet, denen Sie eine, möglicherweise unüberlegte, Mail gesendet haben. Der Inhalt ist eine Katastrophe für Sie als Vermittler, aus der Sicht der Vermittlerhaftung.
Hören Sie auf mit dem Eigenschutz und helfen endlich Ihren investierten Anlegern. So wie Sie jetzt handeln Herr Markus van de Weyer, kann man Sie und Ihre Kollegen nicht empfehlen.
Natürlich, sehr geehrter Markus van de Weyer, müssen sie meine Presseanfragen nicht beantworten, aber irgendwann wenn das ganze Konstrukt in den nächsten Wochen geplatzt ist, stehen Sie vor meiner Tür und jammern herum.
Schließen sie sich jetzt denen an, die erkannt haben, dass man diese Produkte von Popppy und Balooony nicht weiterverkaufen kann. Da hilft auch kein Austausch des Geschäftsführers, da muss der Onkel von der Staatsanwaltschaft rein. Vielleicht machen Ihnen das aber dann auch mal ihre Anleger klar, die sie im Regen haben stehen gelassen.
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