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Nicht empfehlenswert das RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG Investmentangebot

aitoff (CC0), Pixabay
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Immobilien sind IN, keine Frage, aber genau darin sehen wir auch das Risiko. Die Preise, die heute für eine Immobilie bezahlt werden, wird man dann in der Zukunft sicherlich korrigieren müssen, denn der Hype um eine Immobilie wird nicht so bleiben.

Genau da haben wir das Problem mit den Immobilien der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG und deren Angebote, zumindest bei den Immobilien auf den Bildern, die wir sehen können.

Natürlich hört sich das toll an, was man da im Internet mit Sicherheit an erster Rangstelle im Grundbuch lesen kann, aber genau da liegt doch die Krux.

Was bedeutet „erste Rangstelle im Grundbuch“? Nun natürlich haben sie hier „optisch gesehen“ mehr Sicherheit, als wenn sie nachrangig im Grundbuch stehen würden, aber über den Wert einer Immobilie besagt dies nichts.

Zunächst einmal ist die Immobilie aus unserer Sicht nur das WERT, was ein öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliensachverständiger testiert. Keinen Cent mehr.

Von diesem Preis muss man dann aber bitte 30 % abziehen, denn dieser, „auch 7/10 Wert genannt“, ist der Wert, den man erzielen kann beim ersten Versteigerungstermin einer Immobilie, wenn es denn zu diesem Szenario kommt.

Das Angebot mit den Inhabergrundschuldbriefen haben wir ja nun mit dem „Pleiteunternehmen adcada aus Rostock“ durch. Auch hier hatte man solch ein Angebot.

Zudem muss man einmal ganz klar sagen, das Unternehmen selber überzeugt uns wirklich nicht von seinen Bilanzzahlen her.

Wenn Sie nun einen Blick in die unten abgebildete Bilanz werfen, werden Sie uns zustimmen. Nachdenklich macht uns vor allem die Position der Verbindlichkeiten in Bezug auf das Anlagevermögen. Auch das bilanzielle Ergebnis ist aus unserer Sicht eine Katastrophe.

RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 454.067,50 422.714,30
I. Sachanlagen 435.567,50 422.714,30
II. Finanzanlagen 18.500,00 0,00
B. Umlaufvermögen 9.894.072,74 8.468.827,04
I. Vorräte 3.257.798,69 4.293.461,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.356.423,83 4.072.872,08
III. Wertpapiere 18.744,86 18.744,86
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 261.105,36 83.749,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 758.405,88 758.405,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.106.546,12 9.649.947,22

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 160.185,49 234.123,68
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 201.120,39 186.100,74
III. Jahresfehlbetrag 90.934,90 1.977,06
B. Rückstellungen 2.500,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 10.943.860,63 9.413.323,54
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 675.977,00 675.977,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.106.546,12 9.649.947,22

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien, die gemäß § 267 Abs. 1 HGB für kleine Kapital-Gesellschaften aufgestellt worden sind.Angaben zur Bilanz und Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen basieren auf der jeweils steuerlich anerkannten Nutzungsdauer.

Umlaufvermögen

Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Risiken wurden entsprechend berücksichtigt. Ein allgemeines Ausfallrisiko ist vorliegend nicht zu berücksichtigen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger und vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen nach Auskunft des Vorstandes in ausreichender und angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich gemäß § 253 (1) Satz 2 HGB mit dem Rückzahlbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse /​ finanzielle Verpflichtungen

Verbindlichkeiten aus gegebenen oder übertragenen Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor.

Geschäftsführung

Vorstand der Gesellschaft war im Kalenderjahr 2019 Gulnara Garaeva. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung hat keine Bezüge erhalten.

gez. Gulnara Garaeva

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2021 festgestellt.

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