Immobilien sind IN, keine Frage, aber genau darin sehen wir auch das Risiko. Die Preise, die heute für eine Immobilie bezahlt werden, wird man dann in der Zukunft sicherlich korrigieren müssen, denn der Hype um eine Immobilie wird nicht so bleiben.
Genau da haben wir das Problem mit den Immobilien der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG und deren Angebote, zumindest bei den Immobilien auf den Bildern, die wir sehen können.
Natürlich hört sich das toll an, was man da im Internet mit Sicherheit an erster Rangstelle im Grundbuch lesen kann, aber genau da liegt doch die Krux.
Was bedeutet „erste Rangstelle im Grundbuch“? Nun natürlich haben sie hier „optisch gesehen“ mehr Sicherheit, als wenn sie nachrangig im Grundbuch stehen würden, aber über den Wert einer Immobilie besagt dies nichts.
Zunächst einmal ist die Immobilie aus unserer Sicht nur das WERT, was ein öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliensachverständiger testiert. Keinen Cent mehr.
Von diesem Preis muss man dann aber bitte 30 % abziehen, denn dieser, „auch 7/10 Wert genannt“, ist der Wert, den man erzielen kann beim ersten Versteigerungstermin einer Immobilie, wenn es denn zu diesem Szenario kommt.
Das Angebot mit den Inhabergrundschuldbriefen haben wir ja nun mit dem „Pleiteunternehmen adcada aus Rostock“ durch. Auch hier hatte man solch ein Angebot.
Zudem muss man einmal ganz klar sagen, das Unternehmen selber überzeugt uns wirklich nicht von seinen Bilanzzahlen her.
Wenn Sie nun einen Blick in die unten abgebildete Bilanz werfen, werden Sie uns zustimmen. Nachdenklich macht uns vor allem die Position der Verbindlichkeiten in Bezug auf das Anlagevermögen. Auch das bilanzielle Ergebnis ist aus unserer Sicht eine Katastrophe.
RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG, zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien, die gemäß § 267 Abs. 1 HGB für kleine Kapital-Gesellschaften aufgestellt worden sind.Angaben zur Bilanz und Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen basieren auf der jeweils steuerlich anerkannten Nutzungsdauer. Umlaufvermögen Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Risiken wurden entsprechend berücksichtigt. Ein allgemeines Ausfallrisiko ist vorliegend nicht zu berücksichtigen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger und vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen nach Auskunft des Vorstandes in ausreichender und angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich gemäß § 253 (1) Satz 2 HGB mit dem Rückzahlbetrag angesetzt. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse / finanzielle Verpflichtungen Verbindlichkeiten aus gegebenen oder übertragenen Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor. Geschäftsführung Vorstand der Gesellschaft war im Kalenderjahr 2019 Gulnara Garaeva. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung hat keine Bezüge erhalten. gez. Gulnara Garaeva sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
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