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Nicht gut für Ostdeutschland und seine Wirtschaft

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Die EU hat die Verlängerung der Sanktionen gegen die von Russland einverleibte Schwarzmeer-Halbinsel Krim beschlossen.

Kreuzfahrtschiffe aus der EU werden damit weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen dürfen.

Zudem sollen auch die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2020 gültig bleiben. Diese treffen Branchen wie Energie, Transport und Telekommunikation auf der Krim, wie heute in Brüssel mitgeteilt wurde.

Die EU trete „fünf Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein“, hieß es zur Begründung für die Sanktionsverlängerung. Die EU erkenne diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht an und verurteile ihn weiterhin.

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