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Nicht jeder Fortschritt ist ein Weg nach Vorne

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Amazon will seinen horchenden Lautsprecher „Echo“ ab 26. Oktober auch in Deutschland verkaufen: Das Gerät ist mit sieben Mikrofonen ausgestattet und funktioniert per Sprachsteuerung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Amazon sichert sich in den Nutzungsbedingungen und seiner Datenschutzerklärung weitreichende Rechte für die übertragenen Daten, die mit der Nutzung von „Echo“ anfallen.
  • Die Nutzung von intelligenten Assistenten in Lautsprecherform wie „Alexa“ sehen wir nicht ohne Risiko für Verbraucher.
  • Alexa kann durchs Mithören auch den Persönlichkeitsbereich von Familienmitgliedern und Gästen berühren.it „Echo“ bringt Amazon ein vernetztes Gerät mit stolzen sieben Mikrofonen auf den deutschen Markt und damit in die Wohnzimmer der Kunden. Allerdings nur in limitierter Auflage. Echo kann man zunächst nur nach Einladung durch Amazon erwerben. Das Gerät soll stolze 179,99 Euro kosten. Die digitale Assistentin namens „Alexa Voice Service“ spricht mit Nutzern und bietet zahlreiche Online-Funktionen, die sich allein durch Zuruf steuern lassen.

Wir haben uns die Nutzungsbedingungen des Alexa-Services und die Datenschutzerklärung von Amazon angesehen und sehen Risiken.

Alexa kann laut Werbung unter anderem:

  • Musik und Hörbücher abspielen
  • Nachrichten, Straßenverkehrsinfos und Wetter vorlesen
  • Sportergebnisse melden
  • Intelligente Geräte steuern, zum Beispiel Lichtschalter und Heizungen
  • Kostenpflichtige Bestellungen via Amazon Prime ausführen

Das Gerät ist über WLAN mit dem Internet verbunden, soll stetig dazulernen und horcht laut Hersteller selbst bei lauten Geräuschen und Musik problemlos von der anderen Seite des Raumes. Verknüpfen lässt sich der Dienst mit Fremdanbietern wie Spotify, Tunein und dem persönlichen Kalender bei Google. Sobald das Wort „Alexa“ im Raum fällt, zeichnet das Gerät auf und sendet die Aufnahmen an die Cloud, wo sie analysiert und Alexas Antwort berechnet werden.

Das Horchen abschalten

Amazon verspricht, dass das Gerät ohne „Alexa“-Zuruf nicht aufzeichnet und an seine Server überträgt. Das Dauerlauschen kann durch Betätigen einer „Mute“ bzw. „Mikrofon aus“-Taste am Gerät dauerhaft ausgeschaltet werden, ohne dass das Gerät völlig ausgeschaltet werden muss. Sie können dann aber die wesentliche Funktion – die Sprachsteuerung – nicht nutzen.

Aufnahmen werden nicht im Gerät, sondern auf Amazon-Servern verarbeitet

Was Sie nach „Alexa“-Zuruf mit dem Gerät besprechen, schickt es wie bei digitalen Assistenten üblich, in Form von Audiodateien „in die Cloud“ – das können laut Amazon auch Server im Ausland sein. Die Aufnahmen selbst lassen sich nach Aussage von Amazon löschen. Machen Sie sich aber bewusst, dass die Daten auch auf Servern in Ländern landen können, die einem geringeren Datenschutzstandard als Deutschland unterliegen und z.B. einem Zugriff von Geheimdiensten ausgesetzt sein können.

Amazon will mit den Aufnahmen einerseits Ihre Fragen an Alexa beantworten, andererseits seine „Dienste verbessern“. Verarbeitet und gespeichert werden übrigens auch „sonstige Informationen“ (Amazon nennt hier To-do-, Einkaufs- und Musikwiedergabelisten als Beispiele). Beide Formulierungen erscheinen uns schwammig und könnten weit ausgelegt werden.

Die Rechte anderer und möglicher Missbrauch

Machen Sie sich bewusst, dass auch Familienmitglieder und Gäste im Raum durch das stetige Lauschen auf einen „Alexa“-Zuruf des Geräts potenziell ausgehorcht und sich damit in Ihrem Persönlichkeitsbereich berührt fühlen könnten. Sie sollten daher im Zweifel vorher auf ein solches Gerät hinweisen oder die „Mute-Taste“ drücken.

Grundsätzlich ist auch ein Missbrauch solcher Geräte durch Dritte nicht hundertprozentig ausgeschlossen. Hackern zum Beispiel könnte Echo theoretisch als hochsensible Wanze dienen. Die Bundesdatenschutzbeauftrage warnt vor den Gefahren einer theoretisch dauerhaften Überwachung durch solche Geräte.

Einkäufe bei Amazon und anderen Händlern

Die Verbraucherzentrale NRW hat Amazon im September 2016 wegen seines Dash Buttons abgemahnt – weil das Unternehmen damit ihrer Meinung nach gegen gesetzliche Informationspflichten im Online-Handel verstößt. Auch bei Echo sollen sich Bestellungen mit kleinstem Aufwand tätigen lassen. Wenn das Gerät auf dem Markt erscheint, werden wir den genauen Ablauf des Bestellvorganges im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit gesetzlichen Informationspflichten im Auge behalten.

Bei Fremdanbietern nimmt sich Amazon aus der Verantwortung

Wo immer Sie mit Alexa Dienste von Unternehmen Dritter verwenden, verweist Amazon auf deren Bedingungen. Nach Amazon sollen dabei allein die Nutzer „verantwortlich für sämtliche Informationen“ sein, die über Alexa verschickt werden. Gleichzeitig sei Amazon selbst „nicht verantwortlich oder haftbar“ für das, was Dienste Dritter Ihnen wiederum zurückschicken. Das können auch beleidigende, anstößige oder bedenkliche Inhalte sein.

Amazon sammelt nicht nur die Audiodaten

Ansonsten sind in der Datenschutzerklärung als „automatische Informationen“ unter anderem zusammengefasst: IP-Adresse, E-Mail-Adressen, Passwörter, Informationen über Ihre Hard- und Software und die Reihenfolge, in der Sie Seiten des Internet-Angebots durchgeschaut haben, sowie gesuchte Produkte.

Amazon möchte seinen Datenpool zusätzlich um „Informationen über Sie aus anderen Quellen“ erweitern. Auch behält sich das Unternehmen vor, Auskünfte über Ihr Zahlungsverhalten von anderen Händlern und Auskunfteien einzuholen, z.B. um bestimmte Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.

Anders herum will Amazon mit verbundenen Unternehmen, Partnern (z.B. Verkäufer im Marketplace), Dienstleistern (z.B. Paketlieferer, Datenbank-Betreiber, Werbeunternehmen) sowie bei An- oder Verkauf von Firmenanteilen Ihre Daten an diese weitergeben. Sie sollen über eine solche Weitergabe nur informiert werden, wenn eine gesonderte Einwilligung im Vorfeld nötig ist.

 

Dienst kann jederzeit eingestellt oder geändert werden

Für ein Echo-Gerät mit Alexa sollen Sie zwar 180 Euro zahlen und müssen für einige Dienste Abos abschließen wie Amazons Prime-Programm (meist 49 Euro pro Jahr). Amazon behält sich aber vor, Alexa jederzeit zu ändern, Ihren Zugang dazu zu sperren oder es ganz einzustellen.

Außerdem sollen Sie Alexa nur in Deutschland und Österreich nutzen können. Ziehen Sie woandershin ins Ausland, kann Amazon den Zugriff beschränken.

Quelle:VZBV

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