Die Bundesrechtsanwaltskammer darf das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechtsanwälte freischalten. Der Anwaltsgerichtshof in Berlin hat damit den Anträgen zweier Rechtsanwälte stattgegeben, die gegen die automatische Freischaltung der Postfächer Einspruch eingelegt hatten.
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