Zum Jahreswechsel werden die meisten gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge einführen. Der allgemeine Beitragssatz sinkt von 15,5 auf 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Brutto-Einkommens, wovon bei Pflichtversicherten die Arbeitgeber die Hälfte tragen, also 7,3 Prozent. Das dürfte jedoch bei so gut wie keiner Kasse ausreichen. Was fehlt, müssen die Krankenkassen-Mitglieder in Form des neuen kassenindividuellen Zusatzbeitrages alleine bezahlen.
Der Zusatzbeitrag wird ab 1. Januar 2015 nur noch in Prozent berechnet: Wer mehr verdient, zahlt mehr. Die Krankenkassen wollen die Höhe ihres künftigen Zusatzbeitrags bis Weihnachten bekannt geben. Es werden Zusatzbeiträge zwischen 0,3 und 0,9 Prozent erwartet.
Zum Jahreswechsel haben gesetzlich Krankenversicherte, deren Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, ein Sonderkündigungsrecht. Also so gut wie alle. Denn kaum eine Kasse wird mit dem gesenkten Beitrag auskommen. Da erhebt sich für Viele die Frage: Soll ich die Kasse wechseln?
Wir raten ab von der Schnäppchenjagd!
Und zwar aus mehreren Gründen:
- Schauen Sie nicht nur nach dem Preis, sondern vor allem nach den Leistungen. Die sind zwar überwiegend bei allen Krankenkassen die gleichen, es gibt jedoch auch Unterschiede. Dabei ist es schwer, „die gute Krankenkasse″ zu empfehlen, denn Jeder hat dann doch andere Anforderungen und Wünsche.
- Die „Geiz-ist-Geil″-Mentalität führt bei Krankenkassen langfristig nicht zu besserer Qualität, sondern entzieht dem GKV-System das Geld, das für eine gute medizinische und pflegerische Versorgung im Krankheitsfall nötig ist.
- Jeder Wechsel führt zu Verwaltungskosten: neue Gesundheitskarte, Datenaustausch zwischen alter und neuer Kasse, Übernahme laufender Behandlungen…
Und wenn Sie doch wechseln wollen?
Dann bleibt die Frage: Wie finde ich die Krankenkasse, die für mich die richtigen Leistungen anbietet? Wir empfehlen den „Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen″ der Stiftung Warentest. Da sind wir sicher, dass er unabhängig informiert, auch wenn die Suche drei Euro kostet. Es gibt aber auch kostenfreie Internetportale.
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen wollen, können Sie mit einem formlosen Brief an Ihre bisherige Krankenkasse kündigen, und zwar bis zum Ende des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Danach müssen Sie einer neuen Kasse beitreten und davon eine Bestätigung, die die neue Kasse Ihnen innerhalb von 14 Tagen ausstellen muss, an Ihre bisherige Kasse schicken. Wenn Sie das bis zum Ende des übernächsten Monats nach der Kündigung geschafft haben, ist der Wechsel vollzogen.
Beispiel: Ihre Krankenkasse teilt Ihnen am 20. Dezember 2014 mit, sie werde ab 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag erheben. Sie können dann bis 31. Januar 2015 kündigen. Tun Sie das noch im Dezember 2014, können Sie ab 1. März 2015 in einer neuen Kasse sein und müssen nur für zwei Monate den Zusatzbeitrag bezahlen; kündigen Sie erst im Januar, wären Sie ab 1. April 2015 in der neuen Kasse, falls Sie sich eine ausgesucht haben.
Wer schon mehr als 18 Monate in seiner Krankenkasse ist, kann ohnehin jederzeit kündigen. Dafür gilt dasselbe: Zum Ende des übernächsten Monats können Sie in der neuen Kasse sein. Genaueres dazu steht übrigens in unserem Merkblatt „Freie Wahl der Krankenkasse″ (8 Seiten A4, 1,80 €).
Sie sind noch unsicher? Wir können Sie auch beraten.
Stand vom Freitag, 12. Dezember 2014
Quelle:VZ HH
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