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Nicht unter Generalverdacht stellen

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Im Sommer 2017 tritt die neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft, wonach Roaming-Gebühren für Handytelefonate im EU-Ausland wegfallen. Um Missbrauch zu verhindern, hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Ausgestaltung der Regelung über die angemessene Nutzung (Fair-Use) vorgelegt, der nun aus verbraucherpolitischer Sicht in zweiter Ausgestaltung positiv angepasst wurde.

Die EU-Kommission sieht nun weder eine mengenmäßige, noch eine zeitliche Beschränkung des Roamings zu Inlandspreisen vor, sondern zielt alleine auf die Bekämpfung von Missbrauch. Mit diesem Ansatz rückt die EU-Kommission davon ab, alle Verbraucher unter Generalverdacht zu stellen. Für die Missbrauchsbekämpfung sollen Mobilfunkanbieter eine Reihe von Indikatoren an die Hand bekommen, mit deren Hilfe sie dagegen vorgehen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Pflicht, Missbrauch nachzuweisen, künftig bei den Anbietern liegt.

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