Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur AktiengesellschaftBad UrachAmtsgericht Stuttgart, HRB 360851Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeitsklage
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Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Zustimmung zur Ausgliederung des gesamten Geschäftsbetriebs und zum Entwurf des Ausgliederungsplans vom 15. November 2023), |
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Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf von 51 % der Geschäftsanteile an der neu zu gründenden RSBNA Erms-Neckar-Bahn Schieneninfrastruktur GmbH an den Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb), |
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Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Änderung von § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung), |
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Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Absatz 3 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats) der Satzung), |
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Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Absatz 4 (Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung), |
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Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Änderung von § 29 der Satzung) |
Nichtigkeitsklage erhoben und beantragt hat, die Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse festzustellen.
Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart – Commercial Court – unter dem Aktenzeichen 31 O 2/24 KfH rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf Mittwoch, den 19. Juni 2024, 14.00 Uhr, bestimmt.
Bad Urach, im Mai 2024
Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft (ENAG)
Der Vorstand
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