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Nichtigkeitsklage: Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft

9134173 (CC0), Pixabay
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Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft

Bad Urach

Amtsgericht Stuttgart, HRB 360851

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeitsklage
gemäß §§ 249 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 249 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die folgenden, auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Dezember 2023 gefassten Beschlüsse:

Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Zustimmung zur Ausgliederung des gesamten Geschäftsbetriebs und zum Entwurf des Ausgliederungsplans vom 15. November 2023),

Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf von 51 % der Geschäftsanteile an der neu zu gründenden RSBNA Erms-Neckar-Bahn Schieneninfrastruktur GmbH an den Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb),

Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Änderung von § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung),

Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Absatz 3 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats) der Satzung),

Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Absatz 4 (Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung),

Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Änderung von § 29 der Satzung)

Nichtigkeitsklage erhoben und beantragt hat, die Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse festzustellen.

Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart – Commercial Court – unter dem Aktenzeichen 31 O 2/​24 KfH rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf Mittwoch, den 19. Juni 2024, 14.00 Uhr, bestimmt.

 

Bad Urach, im Mai 2024

Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft (ENAG)

Der Vorstand

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