Zumindest was Rechtsanwalt Nickel betrifft. Er ist dann möglicherweise ein Anwalt, der einmal etwas mehr nachdenken sollte, bevor dieser zu sehr später Stunde „merk-würdige Briefe“ an unsere Redaktion sendet.
Rechtsanwalt Nickel behauptet in dem genannten Schreiben:
Auf Ihrer Internetpräsenz haben Sie mit Datum vom 10.6.2020 unter dem folgenden Link www.diebewertung.de/staatsanwaltschaft-frankfurt-am-main-51/ Auszüge aus einem angeblichen Urteil des Landgerichts Frankfurt und in diesem Zusammenhang die persönlichen Daten unserer Mandantin verbreitet.
Zitat Ende
Ja, richtig Herr Rechtsanwalt habe ich und mit Verlaub, ob das aus einem angeblichen Urteil des LG Frankfurt ist, weiß ich nicht, aber da ich ja nun äußerst hilfsbereit bin, wenn es um möglicherweise unwissende Rechtsanwälte geht, habe ich Rechtsanwalt Nickel dann auch direkt eine Antwort übermittelt. Ob ihm diese dann gefallen hat, weiß ich nicht. Sie war schon sehr deutlich formuliert.
Wer unsere Internetplattform kennt, weiß, dass wir seit Jahren Beiträge aus einem öffentlichen Veröffentlichungsportal des Bundes den einen oder anderen Beitrag zur Veröffentlichung, übernehmen. Das darf ich Herr Rechtsanwalt Nickel aus Frankfurt. Wo genau diese Veröffentlichung sich dann noch wiederfindet, weiß ich dann wirklich nicht.
Ich hatte aber bei dem Schreiben von Rechtsanwalt Nickel aus Hanau den Eindruck, dass er gar nicht weiß, dass es diese Veröffentlichung zu seiner Mandantin dann eben auch im Bundesanzeiger gibt.
Übrigens hier geht es um eine Mandantin von Rechtsanwalt Nickel aus Hanau, die sich mit über 4 Millionen Euro „bereichert“ haben soll. Zumindest wurde für diesen Betrag eine „vorläufige Sicherungsmaßnahme“ angeordnet.
Ich lösche dann, wenn ich Kenntnis davon bekommen habe, dass dieser Eintrag im Bundesanzeiger gelöscht wurde; ohne Wenn und Aber.
Klug wäre es nun, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nickel, zu schauen, dass Sie es dann vielleicht mit etwas mehr Energie und Wissen, sie entschuldigen meinen Sarkasmus an dieser Stelle, versuchen, beim Bundesanzeiger herauszubekommen. Schaffen Sie das? Wenn ja, dann Mitteilung an mich und ich lösche auch!
Nun haben Sie so viel unnötigen Wirbel verursacht, dass ich verärgert war, dass ein Rechtsanwalt dies mit dem Bundesanzeiger nicht weiß, und Sie ärgern sich nun möglicherweise über diesen Artikel. So haben wir beide etwas davon.
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