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Bad Vilbel

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Nidda Healthcare GmbH, Bad Vilbel, Deutschland, („Bieterin„) hat am 11. Oktober 2018 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, Deutschland, („STADA AG„) zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien (Stammaktien) der STADA AG (ISIN DE0007251803) („STADA-Aktien„), die nicht unmittelbar bereits von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 81,73 je Aktie veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endete am 8. November 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

1.

Bei Ablauf der Annahmefrist am 8. November 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag„) ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 17.639.245 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 28,29 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.

2.

Zum Meldestichtag hält die Bieterin unmittelbar 40.717.135 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 65,31 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG. Die von der Bieterin gehaltenen STADA-Aktien werden auch den Bieter-Mutterunternehmen (wie in der am 11. Oktober 2018 veröffentlichten Angebotsunterlage definiert) gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 3 WpÜG zugerechnet.

3.

Zum Meldestichtag hält die STADA AG unmittelbar 84.273 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,135 % des Grundkapitals der STADA AG.

4.

Zum Meldestichtag hält die Bieterin Finanzinstrumente bezogen auf 712 STADA-Aktien gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,0011 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG. Diese Finanzinstrumente werden mittelbar auch von den Bieter-Mutterunternehmen gehalten.

5.

Die Gesamtzahl der Aktien der STADA AG, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde (siehe oben 1.), zuzüglich der STADA-Aktien, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), zuzüglich der auf den Erwerb von STADA-Aktien bezogenen Finanzinstrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 4.), beläuft sich folglich auf 58.357.092 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 93,61 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.

6.

Zum Meldestichtag halten darüber hinaus weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen STADA-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die STADA AG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus STADA-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.niddahealthcare-offer.com/websites/1006_ma3/German/5/pflichtmitteilungen.htm
im Internet am: 12.11.2018.

 

Bad Vilbel, den 12. November 2018

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