Startseite Allgemeines Niebüll ist immer für eine Überraschung gut- jetzt auch bei „Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG“
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Niebüll ist immer für eine Überraschung gut- jetzt auch bei „Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG“

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Heute war unseren Informationen nach die Gläubigerversammlung zur Insolvenz der „Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG“. Plötzlich, und sehr unerwartet dort anwesend, war auch ein Karl Reiner Riedlinger aus der Schweiz. Jener Karl Reiner Riedlinger begehrte dann als Gläubiger in den Gläubigerausschuss gewählt zu werden, da er noch mehr als 1,5 Millionen Euro an austehenden Honoraren und Gehältern dort zu bekommen habe. Selbst damit, sehr geehrter Herr Riedlinger, wären Sie dann ein kleiner Gläubiger. Unserer Kenntnis nach wurde Herr Riedlinger letztlich nicht in den Gläubigerausschuss gewählt.

20 Kommentare

  • @ Riedlinger: Sie haben einen BAFIN-Mitarbeiter als „offenkundig kriminell“ bezeichnet, über dessen private Adresse, dessen Vorgesetzten und Ausbidung und Motivlage in – bei verständiger Würdigung durch einen unabhängigen Dritten – herabwürdigender Weise geschrieben. Auch wenn inzwischen die einzelnen Worte aus Ihrem Kommentar gelöscht wurden, gibt es Screenshots und im Internet immer auch die Möglichkeit, ältere Versionen Ihrer Kommentare vor deren Überarbeitung wieder herzustellen. Der Vorgesetzte / die BAFIN hat bereits gegenüber deren Mitarbeiter als auch aus eigenem Interesse die Pflicht, solchen Anschuldigugnen in gebotener, rechtsstaatlicher Form nachzugehen und diesen zu begenen.

    Falls Sie Ihre Bewertungen nicht belegen können, haben Sie demnächst Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die relevanten §§ haben Sie selbst bereits oben aufgeführt. Viel Spass, denn Erfolg werden Sie in der Angelegenheit schwerlich haben.

    • Guten Abend „Michael“,
      ich schreibe hier, damit unbefangene Dritte Ihren Quatsch nicht womöglich ernst nehmen.
      1: Auch Sie sind also zu feige, Ihren Namen zu nennen, und meinen, hier Unsinn absondern zu sollen. Ich nehme an, dass Sie ein BaFin-Mitarbeiter sind (vielleicht sogar der sagenumwobene N.N. himself), der von dieser Tatsache ablenkt, indem er BaFin in Versalien schreibt, was kein Mensch auch nur von minimalem Verstand weit und breit tut. Ich blätterte eben mal fix für „BaFin“ die ersten 10 Seiten Google durch: NIEMAND schreibt „BaFin“ in Großbuchstaben – enige Medien nehmen das kleine „f“, aber Sie – um von Ihrer Firma abzulenken – sind der erste weltweit, der „BAFIN“ schreibt. Es ist einerseits vielsagend, andererseits auch gleichgültig.
      2: Es ist aufschlussreich, dass Sie den allerersten Eintrag auf diesem Thread ignorieren: eine veritable Beleidigung meiner Person durch jenen N.N., die er später noch bekräftigte! Ob Ihnen dazu etwas einfällt? Nein? Interessant.
      3: Nachdem ich unter Zitierung höchstrichterlicher Entscheidungen nachwies, dass der N.N. zu meinem Schaden (mehrfach) kriminell gehandelt hatte, äußerte ich das. Ich darf eine Prostituierte eine Prostituierte nennen und einen kriminellen Beamten einen kriminellen Beamten. Oder wo steht, dass ich das nicht darf, na? Fällt Ihnen dazu was ein? Nein? Interessant.
      4: Wenn die BaFin denn überzeugt ist, dass Inhaber-Papier-Beleihungen für ein korrekt lizenziertes Lombardhaus (=Pfandhaus) illegal seien, hätte sie vor allem die verdammte Pflicht gehabt, nicht erbärmliche VIER JAHRE faul nichts zu tun und zuzusehen, wie Anleger 100 Millionen Euro in das Unternehmen mit den angeblich verbotenen Machenschaften steckten und verloren, bis sie, die BaFin, dann endlich aufwachte und das Verbot aussprach und damit das Unternehmen natürlich mutmaßlich zur Explosion brachte. Vor allem angesichts der Tatsache, dass sie ALLE Buchungen ALLER Lombardium-Gesellschaften etwa für 2013 vorliegen hatte! Fällt Ihnen DAZU was ein? Nein? Interessant.
      5: Sollte die BaFin so dumm sein, diesen Konflikt hochzukochen, sehe ich dem mit großer Gelassenheit entgegen. Hier haben sich einige Schandmäuler offenbar daran gewöhnt, die offenkundige Beißhemmung von Herrn Ebeling (die ich respektiere, aber nicht teile) schamlos für das Verbreiten von Schwachsinn auszunutzen. Diese Schandmäuler werden dann mit mir eine neue Erfahrung machen. Ich habe noch ein paar knusprige Fakten, die ich dann gerne hier veröffentliche. Nachdem Sie die freche, kriminelle Beleidigung von N.N. mir gegenüber dreist ignorierten: Können Sie für Ihre schwachsinnige BEHAUPTUNG, ich würde in der Angelegenheit schwerlich Erfolg haben, auch eine BEGRÜNDUNG geben? Nein? Interessant.
      Machen Sie nur so weiter. Mit jedem weiteren erbärmlichen Kommentar wie Ihrem steht die BaFin immer lächerlicher da. Aber da Sie vermutlich BaFin-Beamter sind, werden Sie das gar nicht begreifen. Oder erst, nach bewährtem Muster, nach vier Jahren. Auch gut.
      P.S. Ihr (Alter Ego oder Kollege?) Rastapopolous hat bei der Wahl seines Pseudonyms mehr Qualität bewiesen als Sie. Jener R. ist bei Tintin immerhin ein krimineller Mastermind, sehr treffend. Doch Ihr „Michael“? Der Erzengel Michael bezwang den Satan. Aber Sie können doch nicht gegen Ihren eigenen Arbeitgeber, die BaFin, vorgehen*! Wie wäre es für den nächsten Versuch mit dem Pseudonym „Dummschwätzer“? Oder „Fake-Fuzzi“? Oder wie soll der US-Außenminister den US-Präsidenten neulich genannt haben? „Trottel“? Von Rex Tillerson lernen, Fake-Fuzzi!
      *Da Sie wohl Beamter sind, muss ich hier eine Fußnote einfügen. Von Plautus stammt der Satz „Wenn etwas im Scherz gesagt wird, ist es unfein, es ernst zu nehmen!“ Nicht dass Sie jetzt in beamtenuntypische Erregung geraten und sich vom Kölner Dom Weihwasser holen und über das BaFin-Gebäude sprengen mit der Begründung, ich hätte die BaFin als Satan bezeichnet!

      • Riedlinger,

        Wenn Sie so weiter machen, dann machen Sie sich eventuell noch unglücklich. Ziehen Sie sich um Ihrer Selbst willen besser wieder dorthin zurück, wo Sie her kamen.

        Ich meine es doch nur gut mit Ihnen.

      • @ Riedlinger:
        1. meine Eltern haben bei der Namensauswahl vermutlich nicht an den Erzengel gedacht, oder doch..muss ich mal fragen
        2. weiss doch umgekehrt niemand so ganz sicher, ob der Autor der herzhaft-amüsanten und in Teilen voraussichtlich justiziablen Kommentare nur den Namen eines Karl-Reiner Riedlinger nutzt, um dem zu schaden
        3. woher soll ich wissen, dass Sie veritabel beleifgt wurden..war ja nicht dabei? Falls es so war: Anzeige erstatten.
        4. lesen Sie nicht richtig: ich habe geschrieben „Falls Sie nicht belegen können…..“ – wenn Sie belegen können, werden Sie eben erfolgreich sein….aber das halte ich bei Vorlage der bisheigen Kommentare von Ihnen für nicht sehr wahrscheinlich….Ihre Kommentare wirken dafür einfach zu wenig analytisch auf mich, bei allem Respekt für Ihr besonderes Temperament

  • Verehrte Redaktion: Vielen Dank für die offene Information. Jeder kann heute per VPN von Bonn oder Frankfurt (oder Niebüll) aus so tun, als sitze er in Kiew oder Hollywood. Ich bitte Sie höflich, mir heute oder morgen die Beschwerde der BaFin (die sich ja gegen meinen Text wendet) und die IP-Adresse von Roberto Rastapopoulos (der mich unzweifelhaft unter Verletzung von § 185 StGB beleidigte, und zwar per Schmähkritik, also in einem besonders gravierenden Fall, die Präzedenz-Gerichtsentscheidungen legte ich unten dar) an meine E-Mail-Adresse kr.riedlinger@gmx.net zu senden. Ich denke, der Fall Roberto Rastapopoulos ist dem Fall mistery vergleichbar, nur dass ich mich freuen würde, das harmonisch zu
    regeln. Ich danke im Voraus.

    Anmerkung der Redaktion:
    Sehr geehrter Herr Riedlinger,

    das mit Ihren Ausführungen zum Thema VPN stimmt unseres Erachtens nur bedingt. Wenn Sie sich über einen VPB-Tunnel im Internet bewegen, haben sie üblicherweise nicht immer die gleiche IP, sondern diese wechselt mit der Einwahl. Wir denken das wissen Sie.

    Grundsätzlich geben wir an Niemanden irgendwelche Daten heraus, dafür gibt es den (auch datenschutzrechtlich bewehrten) Quellenschutz, selbst die Staatsanwaltschaft hat insoweit nur eingeschränkte Möglichkeiten. Natürlich steht auch Ihnen Herr Riedlinger ein Einspruch/ bzw. Anmerkungen zu den Kommentaren zu. Bitte beachten Sie aber inhaltlich, dass strafrechtliche Vorwürfe einen besonders sensiblen Persönlichkeitsbereich berühren.

  • Hat er schriftlich die Beschwerde eingelegt und hoffentlich nicht aus BaFin Papier oder Mail?

    Anmerkung der Redaktion:
    Die Beschwerde erreichte uns am Montagnachmittag von Seiten der BaFin direkt. Hier von einer übergeordneten Person. Nachvollziehbar und in Ordnung in Form und Inhalt. Wir sind dann rechtlich verpflichtet uns diese Kommentare anzuschauen und ggf. wie hier einer Korrektur zu unterziehen. Der in dem Kommentar angegriffene Sachbearbeiter der BaFin bestreitet jemals einen Kommentar bei uns gepostet zu haben. Die zu dem Post gehörden IP passt auch weder zu Bonn noch zu Frankfurt, insofern sicherlich glaubhaft.

  • So, der Skandal ist da. Unfassbar! Kein Lombardium-, sondern ein handfester BaFin-Skandal! Es sieht so aus, als ob die BaFin 4 Jahre lang zuschaute, wie Anleger 100 Millionen Euro verloren, damit der kriminelle (Beleidigung! Nötigung!) Das versteht die BaFin also unter „Aufsicht“.

    Gestern wurden mir zwei spektakuläre Interna zugetragen, die ich hier exklusiv veröffentliche und die klarmachen, dass ein handfester BaFin-Skandal vorliegt und dass die Seriösifizierung und Entkriminalisierung der BaFin ein Thema bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen sein sollte.

    Tatsache 1: BaFin-Komplett-Geldfluss-Analyse 2013. Die BaFin wusste nicht nur seit 2011, dass Lombardium Inhaber-Papiere belieh, sondern Lombardium übergab sogar 2013 freiwillig (!) der BaFin die gesamte Buchhaltung ALLER Lombardium-Gesellschaften für eine komplette Geldfluss-Analyse! Der BaFin waren also seit 2013 ALLE Geldbewegungen der gesamten Lombardium-Gruppe bekannt, vom Millionen-Darlehen bis zum Kauf von Kaffee für einen Konferenzraum. Wenn da etwas unsauber oder gar kriminell war, müssen die zuständigen BaFin-Beamten gleich mitverhaftet werden.

    Tatsache 2: …………………BaFin ließ sich wegen einer albernen 10.000-Euro-Gebühren-Forderung der BaFin gegen Lombardium in den Lombardium-Gläubigerausschuss wählen (wo es um über 100 Millionen Euro geht, die unter seiner „Aufsicht“ verdampften!) – und kassiert da pro Stunde nun 100 Euro!!! Ich wunderte mich nach der Versammlung in Niebüll: Alle Nicht-Niebüller sahen sich zufällig im Bahnhofsrestaurant wieder – bloß Herr _____________ war nicht da. Klar: Der fuhr sicher spesenträchtig im eigenen Auto vom Amtsgericht Niebüll heim und kassierte wohl nicht nur satt Kilometergeld, sondern auch noch 100 Euro pro Stunde – macht 200 Euro für die Versammlung und sicher weit über 1.000 Euro für An- und Abreise… Ja, liebe Lombardium-Anleger, so sieht es anscheinend aus: Die BaFin sah vier Jahre lang zu, wie Sie über 100 Millionen Euro verloren (Kontobuchung für Kontobuchung!), damit der „aufsichtsführende“ BaFin-Beamte …………… nun hinterher Tausende Euro….. aus der Insolvenzmasse kassieren kann, natürlich ohne einen irgendwie sinnvollen Beitrag zu leisten (das tat er ja vier Jahre lang zuvor auch nicht)! Das versteht die BaFin also unter „Aufsicht“. Bitte, Frau Merkel, übernehmen Sie!

    Hier ist der handfeste BaFin-Skandal, den offenbar kein Journalist herausfinden mag: Die BaFin kannte nicht nur seit 2011 die angeblich rechtswidrige Praxis der Inhaberpapier-Beleihung, sondern seit 2013 auch ALLE internen Kapitalflüsse zwischen ALLEN Lombardium-Gesellschaften und natürlich zu den Kunden! Wenn Herr __________ für die BaFin im Dezember 2015 plötzlich (nach einem Brief der Staatsanwaltschaft Hamburg!!) ein Verbot der Inhaberpapier-Beleihungen aussprach und damit einen öffentlichen Aufschrei und den Lombardium-Zusammenbruch verursachte, dann hat die BaFin also vier Jahre lang zugesehen, wie Lombardium angeblich etwas Verbotenes tat – eine Zeit, in der über 100 Millionen Euro Anleger-Gelder an Lombardium flossen. Und alles nur, damit der BaFin-Beamte jetzt fette Summen als Mitglied des Gläubigerausschusses herauszocken kann? Ein Anleger, der von 2011 bis 2015 Geld Richtung Lombardium schickte und verlor und jetzt immer noch nicht die BaFin auf Schadenersatz verklagt – dem kann wirklich niemand mehr helfen. Sein Anwalt wird ihm natürlich davon abraten, denn welcher Anwalt legt sich schon gerne mit der BaFin an… da doch der Beamte __________ so panisch droht, um sein jahrelanges Versagen zu vertuschen und sein aktuelles fettes Zusatzeinkommen aus dem Gläubigerausschuss nicht zu gefährden.
    Ja, Leute, der BaFin-Skandal ist perfekt. Mal sehen, welche Journalisten sich getrauen, das zu veröffentlichen. Frau Anne Seith vom SPIEGEL wird es vermutlich wieder nicht tun. Sie hatte ja 2016 gerade mal Zeit, kurz eine Münchener Anwältin anzurufen und deren mandantengeilen Schwachsinn zu veröffentlichen. Das waren noch Zeiten, als der SPIEGEL richtig recherchierte! Bisher sah ich etwas verächtlich auf die Dummköpfe herab, die „Lügenpresse“ rufen. Die peinlich dürftige und teilweise brutal falsche Presse-Aufarbeitung dieses handfesten BaFin-Skandals mit vorsätzlich falschen Schuldzuweisungen Richtung Lombardium weckt in mir inzwischen jedoch die böse Vermutung, dass in diesem Punkt womöglich ich der Dummkopf bin und die „Lügenpresse“-Rufer recht haben.

    Sollte ein Journalist seriös recherchieren wollen: Fragen gerne an kr.riedlinger@gmx.net.

    Anmerkung der Redaktion:
    Zu diesem Kommentar liegt uns eine Beschwerde einer betroffenen Person vor. Nach geltender Rechtspraxis sind wir verpflichtet uns den Kommentar genauer anzuschauen; inwieweit eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten offensichtlich einschlägig ist. Wir bitten Sie mithin nur Kommentare zu veröffentlichen, die dann im Streitfall nicht nur durch eine eigene Meinung belegbar sind, sondern die dann auch nachweislich gerichtsfest belegbar sind, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Vielen Dank im Voraus.

  • Weiß jemand hier, ob der BaFin-Beamte einen Beruf erlernt hat (oder genügt das Parteibuch für einen A16-Job bei der BaFin?) – und wenn ja, welchen? Mathematiker? Bankkaufmann? Jurist kann er nicht sein, denn Jura-Studenten lernen im 1. Semester, was Formalbeleidigung und Schmähkritik sind („Strafrecht für Anfänger“), und das ist die besondes exzessive Form der Beleidigung, die _______ zu meinem Schaden hier beging. Zum Nachlesen für Nicht-Juristen: „Beleidigung (Deutschland)“ [„Missachtung durch Meinungsäußerrungen“] und „Schmähkritik“ in Wikipedia und das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu 1 BVR 2973/14 vom 8.2.2017, Rn. 14, unter http://www.bundesverfassungsgericht.de: „Einen Sonderfall bilden hingegen herabsetzende Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 90, 241 ; 93, 266 ).“

    Anmerkung der Redaktion:
    Zu diesem Kommentar liegt uns eine Beschwerde einer betroffenen Person vor. Nach geltender Rechtspraxis sind wir verpflichtet uns den Kommentar genauer anzuschauen; inwieweit eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten offensichtlich einschlägig ist. Wir bitten Sie mithin nur Kommentare zu veröffentlichen, die dann im Streitfall nicht nur durch eine eigene Meinung belegbar sind, sondern die dann auch nachweislich gerichtsfest belegbar sind, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Vielen Dank im Voraus.

  • Meine Meinung: Herr Riedlinger sollte gemeinsam mit Herrn Bremer eine offene Presseanfrage an die BaFin stellen und diese Anfrage veröffentlichen. In meinen Augen „ein dicker Hund“. Das solche Dinge bei der BaFin passieren können schadet dem Image dieser „Institution“ erheblich und ich bin dann gespannt auf die Antwort.

    • Verehrter JS, das hier ist ernster als eine Presse-Anfrage; auf die wir wohl sowieso keine Antwort bekämen und wenn doch, dann nur Larifari.

      Wir stehen hier erschüttert vor der Tatsache, dass der offenkundig sich ersichtlich angesichts seiner offenbaren Straftaten bis heute (!) durch das Absondern dümmlicher Sprüche mit einer Melange aus provozierender Larmoyanz und verächtlichem Desinteresse öffentlich für unangreifbar erklärt. Seine infantilen Sprüche sollen uns sagen: „Ich, der BaFin-Beamte Oberregierungsdirektor, stehe über Verfassung und Gesetzen und bin unverfolgbar! Ich kann Gesetze brechen, wie ich Lust habe, ohne dass es Folgen hätte, haha! Denn ich bin in der BaFin!“ Abgesehen von der Strafverfolgung ist nun vor allem zu klären, ob die BaFin-Leitungsebene sich mit diesem Beamten solidarisiert und ihn so als typischen Kollegen schützt oder ob sie sich distanziert und so (hoffentlich) den Anspruch erhebt, kriminelles Handeln in ihren Reihen und in ihrem Namen nicht zu dulden. Ob Herr _____________ sich sicher fühlt, weil die BaFin eine kriminelle DNA hat (was ich nicht hoffe) und die BaFin zwar nicht kriminell ist, aber unter parteipolitischem Kuratel steht, muss man eben herausfinden.

      Anmerkung der Redaktion:
      Zu diesem Kommentar liegt uns eine Beschwerde einer betroffenen Person vor. Nach geltender Rechtspraxis sind wir verpflichtet uns den Kommentar genauer anzuschauen; inwieweit eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten offensichtlich einschlägig ist. Wir bitten Sie mithin nur Kommentare zu veröffentlichen, die dann im Streitfall nicht nur durch eine eigene Meinung belegbar sind, sondern die dann auch nachweislich gerichtsfest belegbar sind, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Vielen Dank im Voraus.

      • Riedlinger, aufgemerkt!

        Zwei Bauernregeln zur Kenntnisnahme: welche davon ließe sich Ihrer Auffassung nach empirisch überprüfen?

        1. Die dümmsten Bauern haben die dicksten Kartoffeln.
        2. Die dicksten Bauern haben die kleinsten Eier.

    • (Achtung, hier folgt ein Angebot an einen Anleger, einen Forderungs-Prozess für ihn zu führen!) Ach, Herr __________, Sie verbergen sich hinter dem Pseudonym Roberto Rastapopolous! Wer Tintin kennt, weiß: das Pseudonym ist geschickt gewählt.

      Sie wussten seit 2011, dass Lombardium Inhaber-Papiere als Pfänder nahm. Sie haben es vier Jahre geschehen lassen und fanden es korrekt (was es ja auch war). Was Sie in der ersten Dezemberwoche 2015 taten, nach nur fünf Wochen. Es gibt sicher etliche Anleger, die zwischen 2011 und 2015 Geld Richtung Lombardium schickten und verloren und die sich in dieser Sache anwaltlich vertreten lasen. Ich bin wirklich neugierig, was so ein Anwalt einem solchen Mandanten auf die Frage sagt: „Wieso verklagen wir nicht die BaFin?“

      Machen wir einen Test: Ich kenne keinen einzigen Lombardium-Anleger. Falls dies jemand liest, der mit seiner Lombardium-Anlage zwischen 2011 und 2015 Geld verlor und nicht nur lamentieren, sondern handeln will: Wenn er (oder sie) bereit ist, mir eine Teilforderung abzutreten, bin ich bereit, die Forderung gegen BaFin und Stadt Hamburg (wegen der verschnarchten Staatsanwaltschaft, die nichts tut) auf meine Kosten durchzuklagen (und werde den Vorgang gerne hier veröffentlichen, natürlich ohne den Anleger zu nennen). Kurze Mail genügt an: kr.riedlinger@gmx.net. Wer als erster schreibt, kommt zum Zuge (ich kann nicht Hunderten Anlegern so einen Prozess finanzieren, es wird ja auch nicht nötig sein).

      Ich bin neugierig, wie dann im Gerichtssaal ekrlärt, warum er vier Jahre nichtstuend zusah, wie Lombardium die angeblich ach so verbotenen Inhaberpapiere belieh (was der Bundesgerichtshof erst 2015 wieder als legal bestätigte!).
      Im übrigen wüsste ich gerne, warum die BaFin sich jetzt, nachdem sie Lombardium kaputtmachte, als Lombardium-Gläubigerin geriert. Nur um Herrn._____________ luxuriöse Dienstreisen ins ferne Niebüll zu finanzieren? Und was hat Herr ______________ im Gläubigerausschuss zu suchen? Ach so: Die BaFin will sich mit irgendwelchen Winkelzügen Anleger-Gelder abzwacken, um die Anleger weiter zu schädigen? Ja, dann! Wenn die Anleger also später noch weniger Geld bekommen, dann dürfen sie sich bei der winkelzügigen BaFin bedanken.

      P.S. Herr ……….-Rastapopolous: wissen Sie, wer sich genau wie Sie über meine Leibesfülle lustig machte? Der größte Kriminelle, der Lombardium ausraubte, immerhin 8,5 Millionen Euro, von denen ich 2 Millionen Euro cash zurückholte. Sie sind also in passender Gesellschaft.

      Anmerkung der Redaktion:
      Zu diesem Kommentar liegt uns eine Beschwerde einer betroffenen Person vor. Nach geltender Rechtspraxis sind wir verpflichtet uns den Kommentar genauer anzuschauen; inwieweit eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten offensichtlich einschlägig ist. Wir bitten Sie mithin nur Kommentare zu veröffentlichen, die dann im Streitfall nicht nur durch eine eigene Meinung belegbar sind, sondern die dann auch nachweislich gerichtsfest belegbar sind, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Vielen Dank im Voraus.
      P.P.S. Und dann noch feige anonym. Was Schopenhauer zu anonymen Veröffentlichungen sagte, können Sie in anderen Posts von mir nachlesen. Will mich ja nicht dauernd wiederholen.

      • Riedlinger, Sie sollten sich das noch einmal gut überlegen, ob Sie sich mit einer Bundesanstalt anlegen wollen.

        In Ihrer persönlichen Situation könnte das hässliche Folgen haben. Ein „dickes Ende“, sozusagen.

        • Oh, der Herr _____________ von der BaFin bekommt es mit der Angst! Und bei seinem (BaFin-typischen?) erbärmlichen Proll-Niveau reicht es in der großen Angst noch nicht mal für die Anrede „Herr“! Herr _____________ von der BaFin: Ich habe gerade mit großem Vergnügen in der „Reichsdeppen-Rundschau“ im Internet ein lustiges Zitat gelesen, wie unfähig Sie sind – und Ihre ach so eindrucksvolle Bundesanstalt hat nicht mal das aus dem Internet bekommen. Herr ____________ von der BaFin: Weiß Ihr Kollege Präsident Felix Hufeld, dass Sie wegen einer albernen 10.000-Euro-Gebühren-Forderung mehrere Tausend Euro Spesen verbrieten für eine Lustreise zur Lombardium-Gläubigerversammlung nach Niebüll? So arbeitet also die BaFin? Und wegen dieser 10.000 Euro haben Sie sich sogar in den Gläubigerausschuss wählen lassen? Offenbar haben Sie nicht genug zu tun in Ihrer Bundesanstalt und sind mit dem peinlichen Versagen in Sachen Fitzek nicht ausgelastet. Sie erinnern mich, an einen Professor der Rechte (von einer bekannten deutschen Kammer, fast so imposant wie Ihre Heilige Bundesanstalt), der auch den Mund so weit aufriss wie Sie und mich in einem Gerichtsverfahren 1997 anpöbelte, ich möge meinen „unjuristischen Unsinn“ für mich behalten. Im Oktober 2002 schloss sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte meinem „unjuristischen Unsinn“ an. Ich entnehme, Ihrer Pöbelei (ebenso wie Ihrer niveaulosen Bemerkung über meinen Leibesumfang), dass Sie den Konflikt mit mir suchen. Ich nehme Ihren Wunsch zum Konflikt hiermit an, den Sie sicher auch im Namen Ihres Kollegen Präsident Felix Hufeld aussprachen. Und los doch, lassen Sie, hier gleich noch ein paar niveaulose Dumm-Sprüche über meinen Helmut-Kohl-Leibesumfang ab, das ist doch Ihr BaFin-Niveau, oder? Und dafür haben Sie ja auch den ganzen „Arbeits“-Tag lang Zeit, nicht wahr?

          Anmerkung der Redaktion:
          Zu diesem Kommentar liegt uns eine Beschwerde einer betroffenen Person vor. Nach geltender Rechtspraxis sind wir verpflichtet uns den Kommentar genauer anzuschauen; inwieweit eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten offensichtlich einschlägig ist. Wir bitten Sie mithin nur Kommentare zu veröffentlichen, die dann im Streitfall nicht nur durch eine eigene Meinung belegbar sind, sondern die dann auch nachweislich gerichtsfest belegbar sind, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Vielen Dank im Voraus.

          • Riedlinger, erläutern Sie doch bitte den Inhalt des Sprichworts: „Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet „.

        • Das ist Nötigung! Wenn er wiklich bei der BaFin in der Abt. Q 32 arbeitet und sich dann in einen Gläubigerausschuß wählen lässt, das hat schon ein „Geschmäckle“. Wenn er dann noch unter falschen Namen hier tummelt sollte man mal die Vorgesetzten zu einer schriftliche Stellungnahme auffordern. Das sollte doch Herr Bremer mal als Presseanfrage machen. Die BaFin sollte den Laden sauberhalten.

          • Vor allem ist es Beleidigung, wenn er mich (mehrfach!) wegen meiner Figur angreift (was für ein Gossen-Niveau!). Und da ich glücklicherweise nicht in Bonn wohne , kann ich gegen Herrn Oberregierungsdirektor ohne Sühnetermin gem. § 380 StPO gleich gem. §§ 374 ff. StPO wegen Verletzung von §§ 185, 187 StGB zu meinem Schaden vor dem Amtsgericht für Strafsachen Bonn Privatklage erheben. Übrigens: Der Mann ist Besoldungsgruppe A16 – und verbringt seine Zeit in einem Gläubigerausschuss wegen einer 10.000-Euro-Forderung. Er war übrigens der BaFin-Beamte, der einst dem Wittenberger „König von Deutschland“ Peter Fitzek offiziell auf BaFin-Briefpapier schrieb, na klar dürfe er ohne BaFin-Genehmigung alle möglichen Kapital-Akquisen zum Aufbau seines Parallel-Staates betreiben (so schrieb’s jedenfalls die MZ am 11.11.2016)! Sicher hat er den König angemessen mit „Durchlaucht“ angeredet. Sachkundig wofür? Wie man auf Gossen-Niveau beleidigt? Wie man als hochbezahlter Beamter seine Zeit in Gläubigerausschüssen wegen Pipifax-Gebühren totschlägt? Wie man Könige fördert? Bonn will wohl die deutsche Antwort auf Sodom & Gomorrha werden… Nun, wir werden sehen…

            P.S. Weil ich im Lombardium vehement gegen ein Darlehen an einen Hamburger Kaufmann plädiert hatte, bepöbelte der mich in einer Mail (einmal! intern! und nicht auf einer vielgelesenen Website wie dieser!) mit einem einzigen Schimpfwort. Auf meine Strafanzeige erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage, und das Amtsgericht erließ einen durchaus vierstelligen Strafbefehl. Bei dem …..gehe ich aber lieber nicht über die Staatsanwaltschaft…

            Anmerkung der Redaktion:
            Zu diesem Kommentar liegt uns eine Beschwerde einer betroffenen Person vor. Nach geltender Rechtspraxis sind wir verpflichtet uns den Kommentar genauer anzuschauen; inwieweit eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten offensichtlich einschlägig ist. Wir bitten Sie mithin nur Kommentare zu veröffentlichen, die dann im Streitfall nicht nur durch eine eigene Meinung belegbar sind, sondern die dann auch nachweislich gerichtsfest belegbar sind, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Vielen Dank im Voraus.

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