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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Abstandsregelung für Wettvermittlungsstellen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 5. November 2024 die Rechtmäßigkeit der Abstandsregelung für Wettvermittlungsstellen in Niedersachsen bestätigt. Diese Entscheidung unterstützt die Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) und stärkt den Schutz gefährdeter Gruppen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Klare Worte der Ministerin

Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, begrüßte das Urteil:
„Durch diese Entscheidung wird der Schutz von spielsüchtigen und spielsuchtgefährdeten Menschen deutlich gestärkt. Besonders wichtig ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Glücksspiels. Der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Jugendzentren und Suchtberatungsstellen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Präventionsstrategie. Spielsucht hat gravierende Auswirkungen, und jede Maßnahme, die dem entgegenwirkt, ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Das Abstandsgebot im Detail

Gemäß § 8 Abs. 3 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) müssen Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 200 Metern (Luftlinie) zu Orten einhalten, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Dazu zählen:

  • Schulen
  • Jugendzentren
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstätten

Diese Regelung gilt, um junge Menschen und suchtgefährdete Personen vor den negativen Folgen des Glücksspiels zu schützen.

Gericht bestätigt: Regelung ist rechtlich einwandfrei

Das Verfahren, das zur aktuellen Entscheidung führte, betraf eine Wettvermittlungsstelle in Hannover, die den Mindestabstand zu einer Grundschule nicht einhielt. Bereits das Verwaltungsgericht Hannover hatte im März 2023 entschieden, dass die Abstandsregelung verfassungskonform ist. Gegen dieses Urteil legten die Betreiberin und der Sportwettveranstalter Berufung ein.

Das OVG bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz und erklärte, dass das Abstandsgebot im Einklang mit Verfassungs- und Europarecht steht. Die gesetzliche Regelung verfolge kohärent das Ziel des Spieler- und Jugendschutzes. Damit wies das Gericht die Berufung zurück und ließ keine Revision zu.

Konsequenzen für Wettvermittlungsstellen

Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen. Wettvermittlungsstellen, die den Mindestabstand nicht einhalten, können keine Betriebserlaubnis erhalten. Für Betreiber bedeutet dies, dass sie ihre Standorte sorgfältig planen müssen.

Fazit: Starker Schutz durch klare Regeln

Das Urteil unterstreicht, wie wichtig strikte Vorgaben im Glücksspielsektor sind. Es soll gefährdete Personen schützen und sicherstellen, dass junge Menschen nicht frühzeitig mit Glücksspiel in Berührung kommen. Die klare Botschaft: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Wettanbieter.

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