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Nieding & Barth gute Kanzlei, aber was für eine Eigenwerbung?

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Natürlich ist auch bei Rechtsanwälten das Thema BWF-Stiftung immer noch ein aktuelles Thema, zumindest wenn man den Artikel der Kanzlei Nieding & Barth liest. Mal ehrlich, ist der Artikel nicht eigentlich unter dem Niveau der Kanzlei? Hier wirbt man mit einem „möglichen Weg für BWF Geschädigte“, sagt aber korrekterweise, das das jetzt erstrittene Gerichtsurteil eben nicht rechtskräftig ist. Was wollen sie mit solch einem Sinnlosurteil? Nur Mandanten einfangen?

Den Verdacht kann man schon bekommen. Möglich ist natürlich auch, dass das jetzt erstrittene Urteil gar keine Rechtskraft erlangen wird. Dann könnten Sie natürlich auch nicht mehr damit um Mandate werben. Anmerken möchten wir auch noch, dass es unserer Kenntnis nach sogar ein Plausibilitätsgutachten zum BWF-Konzept gibt, das dem Gericht in Berlin vorliegt oder in Kürze vorgelegt werden wird. Übrigens erstellt von einem anerkannten Wirtschaftsprüfer, wie wir gehört haben. Wir bemühen uns gerade darum, dieses Plausibilitätsgutachten zu erhalten. Sobald wir das haben, werden wir natürlich darüber berichten. Sollte das Plausibilitätsgutachten dann Anklang beim Gericht finden, dürfte auch dieser „mögliche Weg der Kanzlei Nieding & Barth“ erledigt sein. Wir können jedem Anleger nur den Rat erteilen, nicht auf solche Artikel hin einem Rechtsanwalt ein Mandat zu erteilen. Das können Sie immer noch tun, wenn das Urteil wirklich Rechtskraft erlangen sollte.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-zeigt-weg-fuer-bwf-geschaedigte-zu-schadenersatz_098987.html

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