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Niels Fischer aus Hergiswil, scheidet als Verwaltungsrat aus bei der Lichtmiete Holding AG

jorono (CC0), Pixabay
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Auch da war unsere Information wieder einmal richtig, denn geht man aktuell ins Schweizer Unternehmensregister, dann kann man erkennen, dass Niels Fischer als Verwaltungsrat raus ist aus der Lichtmiete Holding AG in der Schweiz.

FireShot Capture 447 – Lichtmiete Holding AG, Zug – Verwaltungsrat – www.shabex.ch

In der Konsequenz könnte es nun sein, dass die Schweizer Gesellschaft nun führungslos ist ab morgen, denn einen neuen Verwaltungsrat finden wir hier noch nicht. Mal ganz ehrlich, wer will auch bei solch einem „kriminellen Laden“ anheuern?

Kriminell aus unserer Sicht deshalb, weil man in Deutschland ein Wertpapier verkauft hat an Kunden, was man ohne Gestattung der BaFin gar nicht gedurft hätte. Die von dem Unternehmen zur Zeichnung angebotenen Partizipationsscheine sind in Deutschland ein Wertpapier. Um das hier anzubieten, hätte es eines BaFin-gestatteten Wertpapier-Informations-Blattes bedurft.

Genau das hatte das Unternehmen nicht. Für uns verdient das dann schon den Begriff „kriminell“. Herr Fischer hätte nur bei der BaFin nachfragen müssen und schon wäre das geklärt gewesen.

Nun steht er unserer Meinung nach auch in der persönlichen Haftung für die Vermögensschäden, die den Kunden der Lichtmiete Holding AG nun dann entstehen werden.

Mittlerweile dürfte das auch Herrn Fischer bewusst sein. Man kann nur hoffen, dass Herr Fischer eine gute Berufshaftpflicht hat, die dann auch solche vermeidbaren Schäden abdeckt. Die Klagen gegen Herrn Fischer werden nicht ausbleiben.

Aber auch gegen den Vertrieb formieren sich erste Anleger, denn auch der Vertrieb hat gewusst, dass er dieses Wertpapier ohne BaFin-Gestattung nicht hätte verkaufen dürfen an deutsche Anleger.

Niels Fischer betreibt übrigens eine Beratungsgesellschaft F-P Unternehmensberatung

Fischer & Partner
Sonnenbergstrasse 9
Postfach / PO Box
CH-6052 Hergiswil NW

Ob ich Herrn Fischer als Unternehmer aber ein Mandat geben würde, das würde ich mir dann genau überlegen. Gerade wenn man so „dick seine eigene Kompetenz aufträgt“, dann darf sowas wie bei der Lichtmiete Holding AG nicht passieren, so unsere klare Meinung in diesem Vorgang, Herr Fischer.

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