niiio finance group AGGörlitzHinweis auf bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwGEs ist beabsichtigt, die niiio ledger AG mit Sitz in Görlitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 42926 („niiio ledger“) und 100%-ige Tochtergesellschaft der niiio finance group AG, als übertragenden Rechtsträger auf die niiio finance group AG mit Sitz in Görlitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 37332 („niiio“), als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Die Verschmelzung soll im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens des übertragenden Rechtsträgers als Ganzes unter dessen Auflösung ohne Abwicklung auf den übernehmenden Rechtsträger gemäß §§ 2 Nr. 1, 46 ff., 60 ff. UmwG erfolgen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG zum Handelsregister der niiio eingereicht. Da die niiio das gesamte Grundkapital der niiio ledger hält, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der niiio über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der niiio ledger gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Es bedarf aus diesem Grund auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 S. 3 Nr. 1a), 9 Abs. 2, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Aktionäre der niiio, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der niiio erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 S. 1 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die niiio finance group AG, Vorstand, Elisabethstraße 42-43, 02826 Görlitz, Fax +49 (0) 35 81 374 99 99, E-Mail: info@niiio.finance zu richten. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der niiio ledger ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger sind für die Dauer eines Monats der Entwurf des Verschmelzungsvertrags und die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre der niiio in deren Geschäftsräumen (Elisabethstraße 42-43, 02826 Görlitz) ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
Görlitz, Juli 2024 niiio finance group AG Der Vorstand |
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